Hallo Marinade,
wenn am Fahrzeug etwas nicht so ist, wie es normalerweise sein soll, sehe ich das als Mangel, den ich reklamiere und beharre auf die Beseitigung. Ob der Händler das über seine gesetzliche Gewährleistung, die Beweislastumkehr gilt ab Kauf seit dem Jahr 2022 nun ein Jahr, oder über die Garantie abwickelt, ist dabei nicht in meinem Fokus.
Wird der Fehler nicht beseitigt, dem Händler eine Frist setzen und gegebenenfalls den Vertrag rückabwickeln. Um Formfehler zu vermeiden, am besten einen Juristen beiziehen.
Schwierig wird das dann, wenn dieser Fehler kein sicherheitsrelevanter ist und dem Serienstand entspricht.
Liebe Grüße
Udo