... interessant, warum glaubst Du bzw. weißt es sogar, dass das LG München nicht das zuständige Gericht ist?
Prinzipiell sieht's doch so aus:
Verletzungsverfahren (Patentverletzungsklage)
Spezialisierte Landgerichte (LG): Für Patentverletzungsklagen sind in Deutschland bestimmte Landgerichte zuständig, die über spezielle Kammern für IP-Recht verfügen. Besonders hervorzuheben sind Düsseldorf, Mannheim, München, Hamburg und teilweise Braunschweig.Einheitliches Patentgericht (EPG / UPC): Seit dem 1. Juni 2023 ist das EPG für Verletzungsklagen zuständig, die Einheitspatente oder klassische europäische Patente (sofern nicht "opted-out") betreffen. In Deutschland hat das EPG erstinstanzliche Kammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München.
Bitte kläre mich dazu auf.
Danke im Voraus und Beste Grüße
Helmut 