Alles anzeigen... interessant, warum glaubst Du bzw. weißt es sogar, dass das LG München nicht das zuständige Gericht ist?
Prinzipiell sieht's doch so aus:
Verletzungsverfahren (Patentverletzungsklage)
Spezialisierte Landgerichte (LG): Für Patentverletzungsklagen sind in Deutschland bestimmte Landgerichte zuständig, die über spezielle Kammern für IP-Recht verfügen. Besonders hervorzuheben sind Düsseldorf, Mannheim, München, Hamburg und teilweise Braunschweig.Einheitliches Patentgericht (EPG / UPC): Seit dem 1. Juni 2023 ist das EPG für Verletzungsklagen zuständig, die Einheitspatente oder klassische europäische Patente (sofern nicht "opted-out") betreffen. In Deutschland hat das EPG erstinstanzliche Kammern in Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München.
Bitte kläre mich dazu auf.
Danke im Voraus und Beste Grüße
Helmut
Absolut richtig. Ein Unterlassungsurteil eines deutschen Landgerichts wirkt bei Patentstreitigkeiten immer bundesweit, weil Patente selbst bundesweit gelten. Die Annahme einiger Forumteilnehmer ein Landgericht könne nur regional entscheiden, trifft im Zivil‑ und speziell im Patentrecht nicht zu. Dafür sind gerade die spezialisierten Kammern in München, Düsseldorf und Mannheim eingerichtet. Sobald die vom Gericht festgelegte Sicherheitsleistung hinterlegt ist, wäre das Verkaufsverbot vollstreckbar. Und legt Renault keine Berufung ein, wird das Urteil nach Ablauf der Fristen automatisch rechtskräftig.