Dann muss es aber auch im Leasingvertrag so geregelt sein, ich weiß das Autohäuser oft schon mit den Leasingrückläufern planen und evtl. schon Kunden haben, die es dann als Gebrauchtwagen kaufen, es ist nicht immer möglich ohne weiteres ein Auto aus einem Leasingvertrag weiter zu nutzen, das ist ja nicht der Sinn von Leasing....
Rein rechtlich darf Dir kein Leasinggeber / Händler den späteren Kauf des Leasingfahrzeugs "offiziell" zusichern. Ich kenne aber keinen Händler, der das verweigert. Der will doch zufriedene Kunden haben.