Hallo Jonebe,
die Schadenshöhe und der Aufwand sind nicht dafür gestanden, das weiter zu betreiben. Dashcam habe ich keine. Es gibt leider keinen Zeugen.
Zu einer Fahrzeuggegenüberstellung kann der Gegner nicht gezwungen werden. Er behauptet, es nicht gewesen zu sein. So sieht das in Österreich aus.
Recht haben und Recht erhalten…
Im Endeffekt habe ich den Schaden nicht reparieren lassen. Das Fshrzeug wurde beim Verkauf von der Leasinggesellschaft ohne Aufzahlung übernommen.
Liebe Grüße
Udo