Beiträge von FarmerG

    Der selbe rote Megane ist vorher auch von den Testern der Schwesterzeitschriften „Move“ und „Auto Straßenverkehr“ gefahren und beurteilt worden.


    In den etwa 1 bis 2 Wochen älteren Berichten wurden weder eine knarrende Tür mit zuwenig Spaltmaß zum Kotflügel noch eine hängende Zierleiste bemängelt.


    Wer weiß was da vorher passiert ist.

    Ich glaube nicht, daß der Testwagen so von Renault an AMS übergeben wurde.


    Der kam wohl eher direkt von den Move- oder Auto Straßenverkehr-Testern (gleicher Verlag und in Teilen gleiche Chefredaktion).

    Ich weiß nicht, ob die Gültigkeit eines Vertrages durch ein Zeitfenster für die Auftragsbestätigung gefährdet ist.


    Aber ein Vertragsrücktritt wäre für mich keine Option.

    Dann müsste ich woanders neu bestellen - mit den Folgen einer Mitnahme der kompletten Preiserhöhung (vor allem die ca. 1000 Euro der Wärmepumpe) und Lieferzeitpunkt wohl erst in 2023 (1000 Euro weniger Innovationsprämie vom Staat).


    Ich fahre zur Zeit den Zweitwagen meiner Frau (MX-5) - der hat aber nur ein Saisonkennzeichen gültig bis Ende September. Meinen CX-5 hatte ich Anfang März schon verkauft.


    Also bis zum Ende September muss ein neues E-Fahrzeug da sein. ;)

    Ich habe heute einen Anruf von meinem Händler erhalten, dass ich die 300 Euro Preiserhöhung vom April der Ganzjahresreifen zahlen soll.


    Von der gleichzeitig stattgefunden Preiserhöhung der Wärmepumpe (knapp 1000 Euro) und der beiden Assistenzpakete (etwa 250 Euro, oder so) war nicht die Rede. :|


    Angeblich wäre mein Megane erst seit dem 09.05.22 im „Preisschutz“, da hier das Fahrzeug im Werk eingelastet wurde (bestellt hatte ich am 14.02.22).


    Hat hier jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?


    Diese „Teilerhöhung“ finde ich merkwürdig.

    Mein VW (Neuwagen) hatte seinerzeit leider keine Fußraumbeleuchtung und die beleuchteten Einstiegsleisten wurden beim Händler aus seinem dem Zubehörprogramm eingebaut.


    Das ist allerdings (im September) dann auch schon 15 Jahre her. ;)

    Bei meinem VW und folgenden 2 Mazdas waren die optional beim Händler eingebauten beleuchteten Einstiegsleisten lediglich eingeklebt (wie die unbeleuchteten).


    Die Versorgung erledigten eingebaute Batterien. Die Beleuchtung schaltet sich auch erst beim öffnen der Türen ein (Magnetschalter).


    Ich habe benannte drei Fahrzeuge immer etwa 5 Jahre gehalten und nie mussten die Batterien gewechselt werden.

    Witzig!

    Die Bewertung des Beurteilungspegels bei der „Lärmemission“ ist immer einer Bewertungskurve (allermeistens „A“, sehr selten „C“) unterzogen (DIN EN ISO 9612).


    Das wird bzw. sollte auch der „Instadriver“ so gemessen haben.

    Die A-Bewertungskurve (bzw. Filtereinstellung im Messgerät), also die dem menschlichen Gehör nachempfundene Bewertungskurve, ist die Standardeinstellung genormter Messgeräte.


    Ohne Bewertungskurve hätte der Instadriver hauptsächlich in der Spitze Bass und Wummern als Peakschalleistung gemessen - also für unser Gehör eher Hausnummern als wirklich verwendbare Messergebnisse.

    Wobei seine Befestigung an einem harten Karosserieteil (Seitenscheibe) sowieso zu stark den (nicht direkt hörbaren) Körperschall aufnimmt, das Messmikrophon die Schallemission der Seitenscheibe als „Membran“ durch die direkte Nähe zu viel dominant aufnimmt (und dann ist zu allem Überfluss das Mikro auch noch direkt auf die obere Scheibendichtung gerichtet) und dadurch den direkt hörbaren Luftschall auf den Fahrer- bzw. Mitfahrerplätzen stellenweise deutlich überdeckt.


    Seine „Messung“ ist absoluter Tinneff!

    Und seine lächerlichen Navigationsversuche ständig mit dem Wort „Zielführung“ scheint eher eine gewollt dargestellte Verirrung zu sein.

    Ist halt ein Influencer (Beeinflusser) und kein Tester.


    P.S.: Ich werde aber die Selbstverständlichkeit der A-Bewertung oben nachträglich mit einfügen.