Beiträge von leisure17

    Das hat VW cool gelöst. Man kann dort manuell vorkonditionieren und es wird im BC angezeigt, welche Ladeleistung momentan möglich wäre.

    Diese Lösung ist schon gut; allerdings vermute ich, dass die wenigsten Fahrer dies nutzen. Vielleicht kennen sie das Feature nicht mal. Denn gerade bei Fahrzeugen auf der MEB-Plattform beobachte ich sehr oft so niedrige Ladeleistungen, wie ich die von der Megane nicht kenne.

    wieso Zwischenziel? Gib doch die Ladesäule einfach als Ziel ein dann wird genauso vorkonditioniert.

    Schon mehrfach hatte ich nur die gewünschte Ladestation als Ziel (nicht als Zwischenziel) eingegeben und die volle Ladeleistung beobachtet. Allerdings reichte eine Landstraßenfahrt von ca. 30 Minuten bei frostkaltem Akku nur zu anfänglichen 70kW.

    Es hängt sicherlich sehr von der auszugleichenden Temperaturdifferenz ab und von einer Akkuerwärmung durch hohe Stromentnahme, wie lange die Konditionierung dauert. Es müssen halt rund 400kg Material erwärmt werden, das braucht Zeit und/oder sehr viel Heizleistung.

    Wie würde die denn funktionieren? Bei Tunnels automatisch auf Umluft, oder wann schaltet die Automatisch?


    Und woran erkennt man, ob die geht oder nicht?

    Für die Steuerung Umluft/Außenluft können CO2-Sonden eingesetzt werden. Ist der Kohlendioxid-Gehalt der Innenraumluft zu hoch, wird Außenluft eingespeist. Ob das in der Megane so umgesetzt wird, ist mir allerdings nicht bekannt, weiß aber von BMW, dass dort in verschiedenen Modellen schon lange diese Methode angewandt wird.

    Tunnel oder nicht spielt da keine Rolle. Anders wäre es, wenn man Kohlenmonoxid oder Schwefelverbindungen in der von außen zugeführten Luft messen würde. Das ist sicher aufwendiger.

    Jedenfalls ist der Umluftbetrieb energetisch besser, aus dieser Sicht wäre die Innenluft-Überwachung und nur bedarfsweise Zuschaltung von Außenluft besser.

    Da mir mehrfach nicht geglaubt wurde, dass Renault verboten hat ein Update über die Werkstatt einzuspielen.

    Da steht "sollen". Als Verbot würde ich das nicht interpretieren, das haben auch meine Renault-Werkstätten in der Nähe nicht so gesehen. Allerdings ging es da weniger ums OpenR-Link, sondern um Steuergeräte. Das Multimedia-System wurde quasi nebenbei auf aktuellen Stand gebracht.

    Es gibt ja kein klassisches Getriebe mit mechanischen Schaltvorgängen. Ich bin nicht mal sicher, ob in der P-Stellung eine mechanische Parkbremse darin aktiviert wird oder nur die Radbremsen betätigt werden. Eine mechanische Sperre, die sich bei großer Kälte nicht gleich löst, wäre zumindest eine denkbare Ursache.

    Bei unserem Auto kommt es auch öfter vor, dass sich nicht spontan ein Gang einlegen lässt, speziell im Winter. Aus- und Wiedereinschalten hat da bis jetzt aber immer geholfen, auch bei -17°.


    Lass mal die Werkstatt die Fehlermeldungen auslesen, vielleicht war es wirklich nur ein Temperaturproblem

    Auf mir bekannten Strecken gebe ich die für mich günstig gelegene Ionity-Station als Zwischenziel im Navi ein. Auf der Weiterfahrt wird bei Bedarf die nächste Ionity, die ich voraussichtlich mit passendem SoC erreichen kann, wieder als Zwischenziel gewählt.

    Wo sich die Ladeparks befinden, schau ich in der Regel in der Ionity-App während der aktuellen Ladepause, da Frau Google etwas andere Vorstellungen hat, und gern statt Ionity andere Beetreiber vorschlägt (obwohl ich auf ausschließlich Ionity gefiltert hab).


    Das ist längst Routine und aus meiner Sicht nicht wirklich aufwendig.


    Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ich nicht an einen geeigneten Ionity-Standort komme, nehme ich eben das, was Google vorschlägt. Einmal während einer Urlaubsreise teurer zu laden, reisst das Budget wirklich nicht.

    Wie schnell kann man Intense buchen? Es rechnet sich meiner Meinung nach nur bei Ionity und auch nur, wenn der Akku ziemlich leer ist.


    Funktioniert das so: Ich stehe an der Ionity, buche Intense, kündige sofort wieder und lade für 0,39 €?

    Der Vertrag läuft mindestens für einen Monat. Ich hatte es aber so verstanden, dass es direkt um ein Abo bei Ionity ging. Deshalb der Hinweis aufs Laden mit der App, was bei Mobilize nicht geht.


    Für intense sollte das gleiche gelten, also 1 Monat Mindestlaufzeit. Bis die Registrierung durch ist, dauert es aber schon mal, würde ich auf jeden Fall vor der Fahrt machen.

    Dann komme ich nochmal kurz auf das eigentliche Thema aus der Überschrift zurück.

    Ich überlege den Mobilize Intense die nächsten Monat einmalig zu nutzen für eine Fahrt nach München. Das sollte sich lohnen bei Ionity.


    Hat zu dem Tarif und der Verfügbarkeit jemand Erfahrungen?

    Der Tarif lässt sich ganz unkompliziert buchen und wieder kündigen. Hab ihn auch mal genutzt, bevor ich aufs Mobilize-Intense gewechselt bin.

    Einziges mir bekanntes Problemchen ist: Wenn man die Ionity-Stationen mit der App aktiviert, und es klappt ausnahmsweise mal nicht gleich, dann ist die Säule erst mal nicht nutzbar, die App zeigt aber einen aktiven Ladevorgang an. Somit lässt sich keine weitere Ladung starten. Es kann schon mal ein paar Minuten dauern, bis die App wieder den wirklichen Zustand zeigt.

    Deshalb ist die Nutzung der Karte zuverlässiger.

    Bei dem Video wird ziemlich viel durcheinander gemischt. Auf das Wesentliche, um festzustellen, was überhaupt verbaut ist, wird nicht eingegangen. Die Zulassungsstelle müsste genau dies ab 2027 überprüfen. Aber wie?

    Die Zulassungsstellen prüfen nur, ob ein gültiges EU-CoC (Certificate of Conformity) vorgelegt wird. Ds gilt bei Neuwagen ebenso wie bei Gebrauchten. Bei letzteren muss das CoC zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der EU gültig gewesen sein.

    Eine Änderung technischer Anforderungen durch den Gesetzgeber (EU oder Nationalstaaten) führt regelmäßig nicht dazu, dass bereits in Verkehr gebrachte Fahrzeuge die Betriebserlaubnis verlieren. Sonst dürfte auch kein Oldtimer mehr fahren.

    Die dem eCall-System zugrunde liegende EU-Verordnung ordnet nur an, dass die Hersteller bei Neufahrzeugen ein funktionierendes System liefern müssen, wenn diese eine Typzulassung in der Gemeinschaft bekommen sollen. Gültigkeitsbereich einer EU-Verordnung ist naturgemäß die EU.

    Somit wird ein Hersteller für Fahrzeuge, deren Erstzulassung in der Gemeinschaft stattgefunden hat, nicht sicherstellen müssen, dass diese Einrichtung auch außerhalb der EU funktioniert.


    Selbst wenn die Schweiz diese EU-Richtlinie wörtlich oder sinngemäß in nationales Recht übernommen hat, was oft der Fall ist, ist sie doch ein anderer Rechtsraum. Nur für dort erstmals zugelassene Fahrzeuge hätte Renault die Pflicht, dortige Bestimmungen einzuhalten.


    Eine Urlaubsreise in ein Nicht-EU-Land wird ganz sicher kein Grund sein, der den Hersteller zwingt, EU-Fahrzeuge umzurüsten. Und wie lange die Systeme nach der Erstzulassung in der EU funktionieren müssen, ist in der Verordnung nicht festgelegt. Es kann gut sein, dass nach Abschalten der entsprechenden Mobilfunknetze keine Nachrüstung erfolgen muss, weil ja nicht der Hersteller die Verantwortung hierfür trägt.

    Eher könnte man den Gesetzgeber in die Pflicht nehmen, der die Abschaltung von Netzen zulässt, obwohl nur diese die Funktion eines Sicherheitssystems sicherstellen.