Das CoC-Dokument enthält die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs und erklärt die Übereinstimmung mit europäischen Richtlinien.
Es ist insofern tatsächlich nur zur erstmaligen Zulassung erforderlich. Soll das Auto jedoch in ein anders EU-Land überführt und dort wieder zugelassen werden, ist das CoC zwingend erforderlich.
Ich hab ja meinen Megane ursprünglich in D gekauft und zugelassen, dann an den neuen Wohnort in Österreich mitgenommen. Um ihn hier anzumelden, musste ich einen Nachweis beantragen, dass das Fahrzeug auch in Österreich in die Liste der zulassungsfähigen Autos eingetragen ist (Bürokratie in spezieller Ausprägung der Alpenrepublik; muss man nicht verstehen, spült aber Geld in die Kassen der technischen Überwachung).
Um dieses Papier zu bekommen, war das CoC und die deutsche Zulassungsbescheinigung vorzulegen.
Schon deshalb gehört das CoC stets zum Fahrzeug; ich würde drauf bestehen und ggf. den Verkäufer nachträglich auffordern, es vorzulegen.