Halo leisure,
in Österreich ist eine Zulassung ohne Typenschein (heute CoC-Papier) nicht möglich. Dieses Dokument weist auch das Eigentum am KFZ nach.
Liebe Grüße
Udo
Halo leisure,
in Österreich ist eine Zulassung ohne Typenschein (heute CoC-Papier) nicht möglich. Dieses Dokument weist auch das Eigentum am KFZ nach.
Liebe Grüße
Udo
Achso, ihr redet hier vom Fahrzeugbrief. Der Megane ist mein 4ter Gebrauchtwagen und von COC Papieren hatte ich noch nie etwas gehört.
Es gibt zwei Dokumente bei deutschen Fahrzeugen:
1. die Zulassungsbescheinigung Teil B, früher als Fahrzeugbrief bekannt, die den Eigentumsnachweis darstellt, weil dort bei der Zulassung der Halter eingetragen wird.
2. das CoC-Dokument, welches jedem in Europa verkauften Fahrzeug mitgegeben wird. Dies stellt der Hersteller aus. Bei der Zulassung wird nichts darin eingetragen.
Ohne CoC darf keine Erst-Zulassung in einem EU-Land erfolgen. Ob eine Umschreibung ohne CoC möglich ist, kann von Land zu Land verschieden sein.
Lt österreichischem Recht soll (Möglichkeitsform) stets Teil 2 des Zulassungsschein beim Typenschein (CoC) verbleiben. Die Verfügbarkeit des Typenschein (CoC) bei Weiterverkauf dürfte ein wenig abgeschwächt worden sein, ist aber in Ö nachwievor sehr wichtig.
Auszug https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/Z/Seite.991379.html
Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)
Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt: