Hallo woerldedit,
wenn die 18-Zöller in Deinen CoC-Papieren eingetragen sind, dürfen die gefahren werden.
Meines Wissens gibt es die Ganzjahresreifen nur als 18-Zöller.
Liebe Grüße
Udo
Hallo woerldedit,
wenn die 18-Zöller in Deinen CoC-Papieren eingetragen sind, dürfen die gefahren werden.
Meines Wissens gibt es die Ganzjahresreifen nur als 18-Zöller.
Liebe Grüße
Udo
Ich habe das Auto gebraucht gekauft, mit Ganzjahresreifen auf 20". CoC-Papiere habe ich keine
Ich habe vom Werk aus 20" mit Goodyear Ganzjahresreifen.
Ich habe das Auto gebraucht gekauft, mit Ganzjahresreifen auf 20". CoC-Papiere habe ich keine
Naja einen Typenschein hoffe ich, dass du schon hast, sonst ist das Auto wertlos.
Wenn du den hast steht unter Punkt 52 (zumindest bei mir) die Reifendimension die zugelassen ist.
Ich habe das Auto gebraucht gekauft, mit Ganzjahresreifen auf 20". CoC-Papiere habe ich keine
Naja, das CoC Papier braucht man nur, wenn das Auto das erste Mal zugelassen wird.
Ich würde versuchen, die COC vom Vorbesitzer noch zu bekommen ( gehört eigentlich zu den Fahrzeugpapieren ).
Die Rad/Reifengröße von 18 oder 20 Zoll ist nicht ausschlaggebend , da der Megane standartmäßig mit diesen beiden Größen ausgeliefert wird . Kritisch wird es mit der Einpresstiefe ( ET ) der Felgen die verantwortlich für die Spurbreite des Fahrzeugs ist .
Hallo Woodstock,
ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fahrzeug ohne CoC-Papiere zugelassen werden kann. In Österreich geht das auf gar keinen Fall.
Bei Leasingfahrzeugen müssen bei einem Kennzeichenverlust die CoC-Papiere angefordert werden, damit das Fahrzeug auf neue Kennzeichen umgemeldet werden kann. Die Leasinggesellschaft sendet diese dann an die angegebene Zulassungsstelle. Bei einem Leasing-Fahrzeug erhält diese niemals der Leasing-Nehmer, der könnte das Fahrzeug damit verkaufen.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Woodstock,
ich kann mir nicht vorstellen, dass das Fahrzeug ohne CoC-Papiere zugelassen werden kann. In Österreich geht das auf gar keinen Fall.
In D braucht man die nicht.
Ich habe vor Kurzem einen ( gebrauchten ) Mini SE zugelassen. CoC war nicht nötig.
Kann mir aber vorstellen, dass man die CoC bei Gebrauchtwagen vorlegen muss, wenn der Wagen in einem anderen Land wieder zugelassen werden soll.
Hallo Woodstock,
da ist es ja ganz einfach, ein Leasing-Fahrzeug zu verkaufen. Der Erwerber hätte im Guten Glauben Eigentum erworben?
Da stellt sich die Frage, ob ohne CoC-Papiere ein Eigentum am Fahrzeug nachgewiesen werden kann.
Ich würde ein Fahrzeug ohne CoC-Papiere nicht erwerben.
Liebe Grüße
Udo
Das CoC-Dokument enthält die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs und erklärt die Übereinstimmung mit europäischen Richtlinien.
Es ist insofern tatsächlich nur zur erstmaligen Zulassung erforderlich. Soll das Auto jedoch in ein anders EU-Land überführt und dort wieder zugelassen werden, ist das CoC zwingend erforderlich.
Ich hab ja meinen Megane ursprünglich in D gekauft und zugelassen, dann an den neuen Wohnort in Österreich mitgenommen. Um ihn hier anzumelden, musste ich einen Nachweis beantragen, dass das Fahrzeug auch in Österreich in die Liste der zulassungsfähigen Autos eingetragen ist (Bürokratie in spezieller Ausprägung der Alpenrepublik; muss man nicht verstehen, spült aber Geld in die Kassen der technischen Überwachung).
Um dieses Papier zu bekommen, war das CoC und die deutsche Zulassungsbescheinigung vorzulegen.
Schon deshalb gehört das CoC stets zum Fahrzeug; ich würde drauf bestehen und ggf. den Verkäufer nachträglich auffordern, es vorzulegen.