Möglicherweise besteht auch eine unterschiedliche Wahrnehmung in der Definition des Begriffes "Mangel"? Ist denn tatsächlich ein Geräusch, das in einigen wenigen Situationen auftritt, bereits ein so schwerwiegender Mangel?
Wenn etwas tatsächlich ohne Funktion ist (z. B. die Heizung, Beleuchtung, Multimediaeinheit, ...), dann ist der Sachverhalt glasklar. Ein bloßes Geräusch ohne jegliche begleitende Fehlfunktion ist aus meiner Sicht bestenfalls ein "Schönheitsfehler" und berechtigt daher wohl kaum zu solch drastischen Maßnahmen.
Bei meinem Leon wurde im Autohaus vor der Auslieferung am linken vorderen Stoßdämpfer zwei Anschlagpuffer (Transportsicherung) vergessen. Ich habe das "Geräusch" (deutlicher Schlag bei Fahrbahnunebenheiten) beim ersten Kundendienst angesprochen, daraufhin wurden die Plastikteile entdeckt und entfernt. Der Faltenbalg war zerstört und wurde kostenlos erneuert. Damit war der Fall für mich erledigt.
Es ist eben kein Geräusch, das" in einigen wenigen Situationen " auftritt. Zumindest nicht bei mir, vermutlich weil gleich beide Stoßdämpfer klappern und ich auf den schlechten Strassen Berlins unterwegs bin. Und niemand hat geschrieben, dass es ein " schwerwiegender " Mangel ist. Daher wäre das Begehren der Wandlung des Kaufvertrages auch nicht angebracht, oder möglich. Und doch ist es ein Mangel . Ob hier die Funktionstüchtigkeit für längere Zeit gewährleistet ist, kann man nur hoffen. Es ist auch das Gesamtbild was verärgert. Fehlerhafte Dämpfer zu verbauen, keine Lösung anzubieten, Ersatzdämpfer nicht lieferbar und keinerlei Komunikation mit den betroffenen Kunden. Auch hier ist es wieder jeden selbst überlassen, ob er das Problem als Schönheitsfehler einordnet, oder auf die Beseitigung im Rahmen einer Garantieleistung besteht.
Gruß Bert