Hallo Niciwi,
das ist ein Thema, was wohl die Renautt-Werkstatt klärt, die benötigt die entsprechenden Freigaben, auch von der Kasko bzw. Haftpflicht.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Niciwi,
das ist ein Thema, was wohl die Renautt-Werkstatt klärt, die benötigt die entsprechenden Freigaben, auch von der Kasko bzw. Haftpflicht.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Udo, hallo KaMaKi,
ja das ist es ja, was mich so "wuschig" macht.
Der Renault Händler und Werkstattinhaber (ein anderer als mein ursprünglicher Händler, da Renault Assistance mein Wagen dorthin geschleppt hat, da mein Ursprungshändler keine Kapazitäten frei hatte) braucht ja die Freigabe durch die Versicherung. Das dafür notwendige Gutachten, vom Händler in Auftrag gegeben, liegt jetzt sowohl bei Mobilize wie bei Verti , der Versicherung, wo ich die KFZ Haftplicht, die Vollkasko und die Gap Versicherung habe, vor . Von Verti heißt es, sie brauchen grünes Licht vom Leasinggeber- also Mobilize- und bei Mobilize komme ich über die Hotline, bei der ich nachfragen wollte, was Stand der Dinge ist, nicht durch. Weil, weiter Bausstelle, die müssen auch mir grünes Licht geben für einen Ersatzfahrzeug, dass ich nur für den Reparaturzeitraum bekomme.. Im Moment muss ich ja via Deutschlandticket Bus und Straßenbahn nutzen, was eher "suboptimal" ist. Ein Ersatzfahrzeug ist nämlich bei Verti nur bei Vollkasko plus mit inkludiert...., ich habe nur die normale Vollkasko.
Komme mich vor, als wenn ich von Pontius zu Pilatus und zurück geschickt werde. (Sind ja erst 2,5 Wochen seit dem Unfall.)
Muss morgen dann wohl nochmal die Hotlines bemühen,
Dann wünsche ich mal noch einen guten Abend.
Das ist natürlich blöd für dich. Bin auch bei Verti versichert (allerdings Kauffahrzeug und Kasko Premium) und habe anstandslos für die gesamte Reparaturdauer (fünf Wochen) ein Ersatzfahrzeug bezahlt bekommen.
Hatte bei der Kommunikation mit Verti überhaupt keine Probleme, sowohl telefonisch als auch schriftlich.
Wenn es ein Kauffahrzeug ist, einigt sich Vesicherung mit Dir.
Beim Leasing ist wirklich Mobilize/RCI der Eigentümer des Wagens und darf mitentscheiden.
Der Leasingsnehmer ist nur der Nutzer, Das kann leider etwas dauern, ich hate bei einem unverschuldeten Unfall auch vier Wochen zu warten, bis die gegenrische Vesicherung die Reparatur freigegeben hatte.
Hallo Niciwi,
Drehscheibe sollte diesbezüglich die Werkstatt sein, das verstehe ich nicht, was sich da bei Mobilize spießt.
Bist Du Rechtsschutz versichert?
Liebe Grüße
Udo