Beiträge von hypnorex

    • Der Megane (Der Solide): Unsere WP liefert ca. 1,5–2 kW. Zum Halten der Wärme top, aber für den „Schock-Start“ bei -5 °C brauchen wir den 6-kW-PTC-Heizstab. Das erklärt den brutalen Peak-Verbrauch auf den ersten Kilometern.


    Ich finde diese Info sehr gut. Ich habe diese Info leider bis jetzt nirgends gefunden.


    Hast du diese Zahlen auch für den Scenic?


    Und wurde im Laufe der Jahre hier etwas geändert? Gibt es Unterschiede anhand der Versionen?

    Wir wissen ja nicht, ob das neue System bereits verbaut ist. Die Info von Renault halte ich für ziemlich falsch, denn dann bräuchte Renault ab 2027 für jedes Modell eine neue Typengenehmigung. Und das ist definitiv falsch.


    Ich sehe es sogar so, dass wenn Autos im Lager/Autohaus stehen, die erstmalig 2027 zugelassen werden, nicht mehr zugelassen werden dürfen. Deshalb würde ich als Autohersteller hier vorsorgen und das neue System bereits seit einiger Zeit verbaut haben.


    Woher weiß denn eigentlich die Zulassungsstelle, welches System verbaut ist? Wo steht das?

    Folgende Antwort habe ich von Renault erhalten, zwar für den Scenic, aber das sollte hier auch gelten:


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    Grundsätzlich erfüllen die Fahrzeuge der Group Renault die zulassungstechnischen Voraussetzungen bei Erlangung der Typgenehmigung. Beim Thema eCall handelt es sich um eine Veränderung, welche durch die Mobilfunknetzbetreiber hervorgerufen wird und auf die Renault keinen Einfluss hat.

    Erlauben Sie uns zunächst eine allgemeine technische Information zum Thema eCall. Zunächst muss beachtet werden, dass bei einem eCall zwei Kommunikationen stattfinden. Zum Einen der Versand eines Datenpaketes mit technischen Daten, Standort usw. und zum Anderen muss eine herkömmliche Sprachverbindung (zur Rettungsleitstelle) aufgebaut werden. Der bisherige eCall ist von der EU-Verordnung her so festgelegt, dass der Datenversand und die Sprachverbindung über 2G/3G zu erfolgen haben.

    Da die 4G- & 5G-Mobilfunknetze unter anderem für die Sprachübermittlung andere technische Standards nutzen, wodurch in einem solchen Mobilfunknetz die technisch festgelegten Vorgaben des bisherigen eCall nicht realisiert werden können, wurden neue Vorgaben eines Nachfolgesystems, dem sogenannten NG-eCall, zur Nutzung der 4G- und 5G-Netze festgelegt.

    Da zwischen dem bisherigen eCall gegenüber dem neuen NG-eCall vollkommen andere technische Vorgaben bestehen, wird mit Abschaltung der 2G/3G-Netze eine Nutzung dessen nicht möglich sein und auch eine technische Änderung der älteren zur neuen Technologie ist ohne Verlust der bisherigen Typengenehmigung nicht möglich.

    Bisherige Fahrzeuge müssen den bisherigen eCall nutzen und ab 2026 muss bei neu auf den Markt eingeführten Fahrzeugmodellen das Nachfolgesystem NG-eCall vorhanden sein. Daher sind auch Fahrzeuge bei einer 2G/3G-Abschaltung von dem eCall-Ausfall betroffen, welche bereits mit Telematikeinheiten mit 4G-Technologie ausgestattet sind. Diese Telematikeinheiten nutzen für den eCall aufgrund der Vorschriften trotzdem ausschließlich das 2G/3G-Netz.

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    So viel ich weiß, gibt es in Europa noch kein Land, das 2G und 3G abgeschaltet hat. Ich konnte bis jetzt leider nicht herausfinden, ab wann Renault NG eCall verbaut.