Beiträge von uh_newyork

    Hallo foxb,


    da hat nur das Steuergerät die Grundeinstellung verloren, das heißt den Tiefstpunkt und den Höchstpunkt verloren (das kann auch bei der elektrischen Sitzverstellung passieren, dass sich der Sitz nicht mehr genug vor- oder zurückfahren lässt).


    In der Werkstatt wird mit dem Werkstattsystem (CAN-Clip oder Nachfolgesystem) eine neue Grundeinstellung vorgenommen und danach die Scheinwerfer neu eingestellt.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Woodstock,


    Der E-Mobilitätsanteil des Bundes beträgt EUR 3.000,00 (brutto und netto) muss beantragt werden (zwei Stufen) und wird nach einer Prüfung der eingereichten Unterlagen auf das Konto des Antragstellers (erst nach Fakturierung und Zulassung möglich) überwiesen. Der Kaufpreis ohne Extras darf brutto EUR 60.000 nicht übersteigen. Die Haltedauer des Fahrzeuges muss mindestens vier Jahre betragen. Die Förderung ist an das Laden von erneuerbarer Energie geknüpft. Es kann jederzeit ein Nachweis dafür verlangt werden.

    Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn die budgetierten Mittel nicht schon aufgebraucht sind.

    Die Förderung läuft bis 31.12.2023.


    EUR 2.400,00 incl. MWSt ist der E-Mobilitätsanteils des Importeurs (EUR 2.000,00 netto). Der wird wie bei einem Rabatt vom Kaufpreis abgezogen.


    Eine Registrierung zur Förderung kann ausschließlich elektronisch und nur mehr bis 31.03.2024 eingereicht werden. Die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung (erst nach Fahrzeugzulassung) darf nicht älter als neun Monate sein.


    Die Förderung im gewerblichen Bereich betragen nur EUR 1.000 Importeurbonus, EUR 1.000 Bundesförderung und das Fahrzeug ist auf alle Fälle Vorsteuer abzugsberechtigt (was sonst nur bestimmte, aufgelistete Fahrzeuge sind, meist Kastenwagen). Es gilt auch die EUR 60.000-Grenze.


    Für Dienstnehmer ist die private Nutzung eines E-Dienst-Fahrzeuges vom Sachbezug befreit.


    Dass KEINE NoVA und KEINE KFZ-Steuer verrechnet wird, ist eine generelle Förderung.


    Neu ist es in Österreich, dass es seit 01.01.2023 auch die THG-Prämie gibt.


    In Österreich verbietet das Konsumentenschutzgesetz eine separate Verrechnung von Auslieferungs- und Überführungskosten.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo dolofan,


    der Fehler tritt mehrfach auf. Aber ist das wirklich ein Software Bug? Die Rückstellung benötigt einen Impuls, zum Beispiel das Festhalten der Minus-Taste rechts am Lenkrad.


    Dieser Impuls könnte auch durch ein Spannungsproblem ausgelöst werden. Das könnte ein kurzes Kontaktproblem sein.


    Ist Dir schon mal aufgefallen, dass sich kurzfristig der Style des Tachodisplay geändert hatte, sollte nicht der dem Modus zugeordnete Standard eingestellt sein? Sind hin und wieder die Zusatzanzeigen verschwunden und mussten neu aufgerufen werden?


    Wie sieht das Renault? Kennen die bereits so einen Fehler? Gibt es bereits Updates für das Tachodisplay?


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Uwe,


    die Ausfälle des Reiserechners könnte damit zusammenhängen, dass kurzzeitig die Spannung weg ist.


    Prüfe ob die Klemmen an der 12 Volt Batterie fest sitzen. Die dürfen sich nicht drehen lassen.

    Es könnte auch an einem fehlerhaften Massepunkt liegen.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Christian,


    wenn der Werkstattmeister, eine Actis-Lösung (noch) nicht im System findet oder nicht mehr im System sichtbar ist, dann erwarte ich mir als Kunde, dass er bei der zuständigen Stelle beim Importeur anruft.


    Mitdenken und vor allem Eigeninitiative ist heutzutage wohl sehr selten. Nach dem Motto, ist nicht im System sichtbar, somit gibt es das nicht…


    Ja, die Eier (Kunden), die gescheiter sind als die Hühner (Fachkraft).


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo,


    ich sehe Parallelen zu meinem 2015 auf den Markt gekommenen Espace. Ich habe einen der ersten. Vier Jahre hatte es gedauert, bis die Fehler aufgearbeitet gewesen sind.


    Renault lernt aus Fehlern der Vergangenheit nicht, die gleichen wiederholen sich immer wieder und wieder.


    Wobei wiederum die Entwicklung der Multimediasysteme ausgelagert wurde.

    R-Link2 ist von LG programmiert worden, die Hardware stammt von LG. EasyLink ist von Bosch, Hardware wie Software. openR Link scheint wieder LG zu liefern. Wahrscheinlich programmiert das auch wieder LG.


    Dann muss man wissen, wie die interne Fehlerkultur funktioniert. Renault anerkennt nur Fehler, wenn diese in einem Land, also bei einem Importeur aufschlagen. Es muss in einem Land der gleiche Fehler aus mindestens drei Werkstätten auftauchen und bei jeder Werkstatt muss der dreimal vorkommen. Das ganze dann aus mindestens drei Ländern.


    Dann kann man sich ausrechnen, dass da nichts weiter geht.


    Eine große Schwachstelle sind die Betriebe selbst, die aus irgendwelchen Gründen die Fehler nicht entsprechend weiter geben.


    Bei Fahrzeugen, die nur in kleinen Stückzahlen vorkommen, gibt es das Problem, dass es Werkstätten gibt, wo das Modell nur einmal vorkommt. Das war zum Beispiel beim Espace RFC der Fall. Der MeganE BCB ist auch kein Massenfahrzeug, so wie Clio und Megane xFB in Massen vorkommen.


    Fahrzeuge mit openR Link sind noch selten.


    Die französische Kultur, wo vieles nicht so genau ist, ist auch ein Punkt, was einen Perfektionisten auf die Palme bringt. Wir lieben nun mal gute Verarbeitung und Perfektion. Eine schief eingebaute Tür ist ein No Go. In Frankreich ist das egal. Ob ein Fahrzeug Dellen hat, spielt dort keine Rolle.


    Zum Beispiel der „Bose-Fehler“ (Einstellung der Klangregler wurde nicht vom Profilspeicher abgerufen), den alle EasyLink-Radios der „Branch 2“ (seit 2020 verfügbar) hatten, konnte drei Jahre nicht behoben werden, da er von Renault Frankreich nicht ernst genommen wurde. Die Bose hat ja eh funktioniert. Ob der Klang so oder so ist, völlig egal!

    Einem jungen Service-Techniker in einer deutschen Renault-Werkstatt ist es zu verdanken, dass er bis zu Technikern in Paris vordringen konnte, dass dieser Fehler am 04.04.2023 behoben wurde. Der Fehler war ein falscher Abruf im Profilspeicher. Da wurde auf Radio anstatt auf Bose zugegriffen.


    Solche Kleinigkeiten spielen einfach keine Rolle, aber genau die bringen uns Unmut.


    Vielleicht ist es jetzt verständlicher, weshalb Renault so ist, wie es ist…


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Anneliese,


    eine Notentriegelung ist im Benutzerhandbuch nicht dokumentiert. Möglicherweise gibt es für den PHEV eine Beilage. Man müsste im Kofferraum die Verkleidung abbauen und dann würde man es wohl sehen, ob es eine Notentriegelung gibt. Bei einigen Renault-Modellen gibt es eine, obwohl das nirgends beschrieben ist.


    Liebe Grüße

    Udo