Hallo foxb,
wenn du das Fahrzeug im Juli 2024 beim Händler gekauft hast, ist dieser gemäß den Rahmenbedingungen betreffend gesetzliche Gewährleistung zur Mängelbehebung verpflichtet. Der Händler wird bis zur Beweislastumkehr wohl schwer nachweisen können, dass der Mangel nicht schon zum Ueotpunkt der Auslieferung bestanden hatte.
Liebe Grüße
Udo