Es gilt das Kalenderjahr, und zwar egal, wann das Auto zugelassen wird. D.h. wenn Deiner noch im Dezember zugelassen wird, kannst Du danach die THG-Prämie für 2022 beantragen. Und am 2. Januar gleich die für 2023. Beim ADAC (hier habe ich meine THG-Prämie beantragt) kannst Du den 22er Antrag noch bis zum 31.01.2023 stellen.
Ich finde es auch komisch, dass man nicht auf einen 12-Monats-Zeitraum gegangen ist, aber wahrscheinlich wird es so einfach sein. Uns, die wir noch auf die Jahresendrallye von Renault hoffen, ganz es nur recht sein - die BAFA-Garantien greifen leider nicht für die THG-Quote ...