Ihr solltet vielleicht einmal im stillen Kämmerlein über die Bedeutung des Begriffs "Kulanz" meditieren.
Wenn ich mich nicht auf das Wohlwollen eines Wirtschaftskonzerns verlassen möchte, kann ich beizeiten eine Garantieverlängerung käuflich erwerben und mir damit einen einklagbaren Anspruch auf Mängelbeseitigung sichern. Aber Achtung: auch hier ist streng auf die Einhaltung der Wartungsvorschriften (inkl. Durchführung im Partnerbetrieb) zu achten.
Das kann man so und so sehen.
Für mich stellt sich die Sache so dar, dass ich geglaubt habe ein Funktion (Rückfahrkamera) mitgekauft habe, die sich bei näherer Betrachtung als reines Mietobjekt darstellt, da diese ja - zumindest bei vielen - kurz vor oder nach Ablauf der Garantie kaputt zu gehen scheint und wenn, dann durch ein anderes Teil (möglicherweise längerfristig funktionsfähig) ersetzt wird. Jedenfalls muss immer Geld nachgeschossen werden um diese Funktion zu erhalten, entweder durch Bezahlung der Reparatur oder durch regelmäßiges bezahlen überteuerter Wartungsdienstleistung (erinnert ein bischen an das Businessmodell "Versicherung").
Kann mich in diesem Zusammenhang noch an ein Erlebnis bei einem anderen Auto erinneren, wo für das von-vorne-nach-hinten-bewegen der Räder beim Service in der Partnerwerkstatt (abgeschraubt waren die ja schon wegen Bremsenservice) unter dem Punkt "Räder umstecken" nach heutigem Wert an die 100€ verrechnet wurden.....
Mit Kulanz hat das für mich nichts zu tun, eher mit "Anstand" und "schlechtem Gewissen" ein falsch ausgelegtes Elektronikteil verbaut zu haben (was ja mal passieren kann). Aber dann 1000€ dafür aufzurufen finde ich schlicht "frech" - nach dem Motto "die 1000€ die der Schlingel bei der Wartung nicht hergegeben hat nehmen wir ihm jetzt ab!".
Aber das kann man natürlich auch rein geschäftsmäßig sehen, rechtlich ist das Vorgehen vielleicht sogar OK, (wobei ich mir bei "Durchführung im Partnerbetrieb" nicht so sicher bin) aber der Kundenbindung jedenfalls nicht förderlich.