Da bin ich nicht ganz deiner Ansicht und das ist ja das immer wiederkehrende Thema der unterschiedlichen Interpretation bei Gesetzestexten. Es ist solang nicht verwerflich, solange die Verknüpfung nicht aktiv durchgeführt wird, der reine Besitz der Daten ist nicht verboten.
Okay, dann einigen wir uns am besten darauf, dass wir hier unterschiedlicher Meinung sind.
Meinem Verständnis nach ist auch der reine Besitz solcher Daten verboten, solange man keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür hat, denn es personenbezogene Daten sind auch dann personenbezogene Daten, wenn der Verantwortliche den Personenbezug nicht aktiv herstellt. Für euren Fall vermute ich
einfach einmal, dass ihr als Transportdienstleister eine Rechtsgrundlage habt und dann ist es auch okay, wenn ihr die Daten habt und verarbeitet. Und wenn ihr das soweit wie möglich macht, ohne sie einer konkreten Person zuzuordnen ist das ja umso besser (Stichwort Datenminimierung). Auch Renault hat natürlich eine Rechtsgrundlage dafür, diese Daten zu sammeln und zu verarbeiten und damit ist das dann auch okay. Nicht okay ist halt, dass sie die Daten nicht herausrücken wollen.
Ich habe mit solchen Dingen beruflich zu tun. Weil ich aber kein Jurist bin und es ja außerdem für die Juristen den schönen Spruch gibt: "zwei Juristen, drei Meinungen", erhebe ich keinen Anspruch darauf, unbedingt Recht zu behalten.
Viele Grüße,
Thomas