Wer zahlt dann in so einem Fall, kann man das dem Hersteller nachweisen? Haben die Autos eine Art Telemetrie?
Lt. der EU-VO ist folgendes Pflicht:
- Notbremsassistent
- Notfall-Spurhalteassistent
- Geschwindigkeitsassistent
- Notbremslicht
- Unfalldatenspeicher, auch als "ereignisbezogene Datenaufzeichnung (Black-Box)" bekannt
- Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
- Rückfahrassistent
- Reifendrucküberwachung und
- Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Das müssen die Hersteller dann auch einwandfrei einhalten. Aber da ist wohl nicht die Funktion dabei, von der ihr redet?