....die neue Android Version scheint jetzt verfügbar.
welche Version ist denn das? Bei mir ist 5.5.4 (Android) installiert und mir wird kein verfügbares Update angezeigt...
....die neue Android Version scheint jetzt verfügbar.
welche Version ist denn das? Bei mir ist 5.5.4 (Android) installiert und mir wird kein verfügbares Update angezeigt...
Genau das würde ja dann auch mit dem Smartphone funktionieren. Mit dem Unterschied das man den Schlüssel nicht mehr mitschleppen muss.
Da müssten wir dann nur hoffen, dass das auch geht, wenn die Renault-Server mal wieder streiken...
Weiss jemand, wie das dann genau geht? Mit Bluetooth oder NFC oder wie?
Und reicht es, wenn das Handy in der Tasche steckt oder muss man das dann mühsam hervornehmen und in der Renualt-App auf "Türen öffnen" drücken? Auf sowas könnte ich dann ganz gut verzichten...
Allerdings wenn sie ihr Profil aufruft, ist z.B. der Spurhalteassistent ausgeschaltet und die Einstellungen für die Geschwindigkeitsdifferenz sind auch genullt.
Wenn ich nun wieder auf mein Profil wechsle, dann übernimmt er meine Einstellungen nicht mehr sondern der Spurhalteassistent usw. bleibt alles auf den Einstellungen die meine Frau hatte.
Meine Frau hat auch einmal ein Profil erstellt und ich habe danach bemerkt, dass danach zumindest die Geschwindigkeitsdifferenz genullt war wenn ich wieder auf mein Profil zurückgewechselt habe.
Da wir keine elektrischen Sitze haben wüsste ich auch nicht, welchen Vorteil es geben würde, 2 Profile zu nutzen.
Da der Megane ja zum Glück einen adaptiven Tempomaten hat, braucht man (zumindest ich) das Gaspedal sehr oft gar nicht (z.B. Stop-and-Go kann der ganz gut selber).
Und nur zur Klarstellung: die Nutzung einer Dashcam ist keine rechtliche "Grauzone". Sie ist schlicht und einfach verboten.
Dann würde es wohl mal endlich Zeit, dies zu ändern, Gesetze sind ja nicht in Stein gemeisselt. Und die Geschichte von jonebe23 zeigt ja ganz deutlich, dass so eine Dashcam manchmal sehr nützlich sein kann, wenn man alleine dasteht.
In der Schweiz ist die Lage auch nicht klar. Aber schlicht und einfach verboten sind Dashcams hier nicht.
Wir diskutieren hier doch nicht über stationäre Überwachungskameras, sondern über die vermaledeiten Dashcams. Da gehört meiner Meinung nach schon der bloße Besitz hart bestraft.
Ich verstehe dein Problem nicht so ganz, was ist denn so vermaledeit daran, dass man unter Umständen seine Unschuld bei einem Unfall beweisen kann?
Jetzt müsste man nur noch wissen, wie man das ohne € 35.- Versandkosten in die Schweiz geliefert bekommt...
Bei mir ist 2024 eine drin: Z.E. Leistung B (was auch immer Z.E. bedeutet...)
Ja klar kann ich das aber das will ich nicht immer einschalten.
Das war auch nicht meine Frage.
Also ich drücke doch zuerst die untere rechte Taste (auf der linken Seite des Lenkrads) um den Tempomaten einzuschalten.
Danach drücke ich die untere rechte Taste um die vom Fahrzeug gelesene Geschwindigkeit zu übernehmen. Wüsste nicht wieso ich da zweimal drücken sollte/müsste, wenn ich "Set" drücken würde, müsste ich ja auch nicht zweimal drücken.