Beiträge von Aideron

    nein, ist nur ein Gesamtpreis.

    Laut Bafa muss das Basismodell nur hervorgehen und das tut es auch. Daher verstehe ich das jetzt alles nicht ganz.

    Egal, ich hoffe der Händler bekommt die Rechnung schnell auf die Reihe, da ich nur eine 4-Wochen Frist zur Berichtigung habe.

    Mein Händler hat mir gesagt, ich soll drauf achten, dass der Preis des Basis-Modells gemäß der Liste drauf sein muss in Netto und exakt der (also keinen Cent Differenz) und dann Zubehör und Rabatt extra, die Floskel "Rabatt enthält Herstelleranteil... " ist zulässig). Vielleicht ist das eher Dein Problem? Schau dass Dein Händler die Rechnung extra genau macht, da Du ja quasi noch eine Chance hast.


    Das wäre bei Dir dann (Tecno 60) wohl der "Bafa-Nettolistenpreis" in Höhe von 37.563,03 Euro.

    Der Nettobasispreis exakt in Höhe wie in der Bafa-Liste ist aber drauf und nicht nur ein Preis incl. Zubehör?

    Hallo zusammen,


    ich habe den Wagen gekauft. Ich darf aber die korrigierte Rechnung nachreichen, da in der ersten zum Glück der Herstelleranteil von 3000€ erwähnt wurde.

    Das ist doch super!

    Ich habe auch gerade mal mit der BAFA telefoniert, die sind sehr nett. Es reicht, wenn die Formulierung wie bei mir "Nachlass inkl. Herstelleranteil am Umweltbonus von 3.000,00 Euro" (oder ähnliches ) auf der Rechnung ist und wegen electric/elektrisch muss ich mir auch keine Sorgen machen, das sorgt nicht für eine Ablehnung. Hab jetzt den Antrag mal gestellt.

    wir müssen abwarten, was der Amtsschimmel wiehert.

    Ich würde ja schon gern vor Antragstellung alles richtig dahaben, erspart Ärger und Diskussionen. Zumal mein Verkäufer ja sagte, ich soll auf jeden Fall achten ob die Bezeichnung in der Rechnung mit der Bafa-Liste übereinstimmt. Dann rief er an, dass er die Rechnung jetzt hat und sich die genau angeschaut hat und mir jetzt schickt und ich beruhigt den Antrag stellen kann. Da aber immer wieder auf dieser "100 prozentiger Übereinstimmung mit der Liste" rumgeritten wurde (nicht hier, aber allgemein vom Verkäufer auch u.a.) macht mich das jetzt schon stutzig.


    Zumal Renault auf ihrer deutschen Webseite und den Facebook-Werbungen die gerade zirkulieren auch deutsch "elektrisch" schreibt.

    Was mir bei Deiner Rechnung auffällt und auch bei meiner:

    Laut Rechnung heißt das Auto:


    Megane e-tech 100% electric Iconic EV60 220hp optimum charge.


    Laut BAFA-Liste muss es aber so heißen:

    Megane e-tech 100% elektrisch Iconic EV60 220hp optimum charge


    Jetzt mache ich mir schon ein wenig Gedanken, ob die jetzt aus dem "electric" auf der Rechnung und dem "elektrisch" auf der Liste einem den Strick drehen könnten....


    Hab jetzt meinen Antrag mal noch nicht gestellt deshalb.

    Wie gesagt, Wikipedia und damit ist es rechtlich OK wie Renault das nennt:


    • Das statische Kurvenlicht (auch Abbiegelicht genannt) wird durch Zuschalten einer separaten Lichtfunktion realisiert. Der Reflektor ist feststehend und so ausgerichtet, dass er den gewünschten Bereich vor dem Fahrzeug ausleuchtet. Während einige Automobilhersteller dies über das einseitige Einschalten eines Nebelscheinwerfers realisieren, wird die Funktion bei anderen Herstellern über eigene Scheinwerfer erreicht. Meist liegt der Lichtschwerpunkt 60–80 Grad vor dem Fahrzeug und erleichtert das Abbiegen mit kleinen Kurvenradien, etwa das Einbiegen in eine Einfahrt.
    • Das dynamische Kurvenlicht wird durch horizontales Schwenken des gesamten Abblendlichts bzw. nur der Abblendlichtlinse um den Brennpunkt realisiert. Der Schwenkbereich beträgt typischerweise maximal 15 Grad in jede Richtung. Dieser Bereich ist besser für Kurven geeignet, die mit Geschwindigkeiten über 30 km/h durchfahren werden. Auf Autobahnen sind die Kurvenradien meist so groß, dass ein Schwenken des Abblendlichtes nicht notwendig ist.

    Kurvenlicht – Wikipedia