Ja, mein Verkäufer ist leider jetzt wo das Auto beim Händler angekommen ist 3 Wochen im Urlaub und da muss ein Kollege ran. Hat wahrscheinlich keinen Bock auf groß Mehrarbeit bei den Angelegenheiten vom Kollegen. Nachdem er sich geweigert hat, die Rechnung anzupassen, dachte ich ich ruf direkt mal beim BAFA an und frage nach ob das ok ist. Natürlich direkt mit der Recorderfunktion eine Aufnahme gemacht, sonst wäre es mir auch zu heikel gewesen, weil ich die Voraussetzungen auf der BAFA-Seite auch anders interpretiere.
Bei einem negativen Bescheid hat man noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen - da kann man z.B. weitere Unterlagen (z.B. verbindliche Bestellung/ist beim Kauf ja z.B. nicht erforderlich) für die Verifizierung nachreichen.