Mit den gesammelten Informationen hier erwarte ich keine Wartung bzw. Umrüstung, da es nicht gesetzlich gefordert ist. Es wird also nur Neuwagen mit der nächsten Generation von eCall geben.
Allerdings wird das bestehende System in unterschiedlichen EU Ländern je nach GSM/UMTS Verfügbarkeit noch länger funktionieren als in anderen. Das werden wir wohl so hinnehmen müssen, die Hersteller halten sich strikt an die rechtlichen Vorgaben der EU und sind abhängig von den Netzbetreibern.
Spannend für mich wird es, wie bei HU/§57a/MFK Überprüfungen in der Praxis aussehen wird, denn eigentlich ist eCall zum Beispiel in Österreich zwar ein typgenehmigungsrelevantes Ausstattungsmerkmal, aber kein begutachtungsrelevantes Betriebselement.
Ich habe allerdings unabhängig von dem künftigen eCall System bereits in der Vergangenheit von Werkstätten gehört, dass ein verbautes eCall System für die erfolgreiche Überprüfung funktionsfähig sein muss, was ich aus heutiger Sicht allerdings nicht mehr ganz glaube.