Beiträge von Mike

    Hm, im Inspektionsprotokoll steht bei mir die Überschrift "ZE-Wartung B", schau mal nach.

    Könnte ein Tippfehler auf der Rechnung sein.

    Mich wundert vielmehr, dass bei Dir anscheinend 1 Arbeitsstd. abgerechnet wurde. Ich lese die "10" oben bei Dir als "1.0". Vlt lese ich das falsch.

    Ich war der Meinung, diese Einheiten sind von Renault vorgegeben (ZE-Wartung A: 0.6, ZE-Wartung B: 0.7, jedenfalls bei mir).

    Welche Garantie hast Du (gehabt), auch 2J? Dann ist es interessant, dass Du trotz Filterwechseln in Eigenregie auch die Mobilitätsgarantie bekommst.

    Die 2J-Inspektion wird mit 0.7 Arbeitsstd. angesetzt, das war mir bei mir brutto 94€ (aber eingebettet in Räderwechsel u.a.).

    Zum Filterwechsel (der ja nicht anstand) sagte man mir, wenn ich den selbst mache, würde ich keine weitere Mobilitätsgarantie erhalten. Zu meiner Überraschung bekam ich nämlich jetzt, da die Garantie (2J) abläuft, ein weiteres Jahr Mobilitätsgarantie (Schutzbrief über allianz) für 1J. Das würde auch nach der nächsten Inspektion wieder so gemacht, aber eben nur wenn... s.o.

    Ich hab das nicht weiter vertieft, steht ja aktuell nicht an. Ich würde es wohl handhaben wie bei meiner 1J-Inspektion, dass ich den Filter mitbringe und die Werkstatt wechselt (0.1 Arbeitsstunden). Dann wird es ja dokumentiert. Vlt reicht das für die Verlängerung der Mobilitätsgarantie.

    Anlässlich der 2J-Inspektion kürzlich eine Überraschung: Für den Wagen war eine OTS-Maßnahme vorgesehen, blau (d.h. nach meinem Wissen: Wenn der Wagen in einer Werkstatt auftaucht, wird's erledigt, "rot" wäre der klassische Rückruf mit Anschreiben des Halters).

    Und zwar OTS 0EDW: Stellmotor (Ladeklappe) austauschen. Was das beheben/verbessern soll, ist unklar. Und es ist für mich der zweite Austausch des Stellmotors, also der dritte Stellmotor. Das Ladeklappenproblem in diesem thread besteht weiterhin. Ich tendiere auch zu der Einschätzung, dass es ohnehin kein mechanisches Problem ist, sondern eins der Software.

    Ich hatte ja von der Reaktion von Werkstatt1 auf das Ladeklappenproblem berichtet (Posting 56, 62 hier). Kurz: Werkstatt1 bekam von Renault die gleiche Reaktion wie ich per e-mail von Renault Deutschland.

    Nun Werkstatt2: Erstmal sagte der Meister sofort, Problem wäre ihm nicht bekannt, konnte mit Rundgang auf dem Hof behoben werden (dort wiesen mehrere Megane-E's das gleiche Problem auf). Und dann,

    dass das seiner Meinung nach kein mechanisches Problem sei, sondern eher eins auf der Software-Seite . Es wurde dann eine Technik-Anfrage an Renault (Deutschland) gestellt. Deren Antwort fiel ganz anders als die, die Werkstatt1 erhalten hat (s.o.). Nämlich (ich zitiere laienhaft aus dem Gedächtnis): er könne es sich nur so erklären, dass es ein Fehler in der Ladesteuerungseinheit ist, in dem Sinne, dass ja bei Bedarf die Antriebsbatterie die 12V-Batterie nachläd. Dies geschieht ja auch bei geparkten Wagen. Der Wagen möchte also nachladen (die 12V-Batt aus der Fahrbatterie) und gibt irrtümlich die Ladeklappe dafür frei. Ist natürlich total sinnfrei, aber in der Software heutzutage halte ich alles für möglich. Der zuständige bei Renault anscheinend auch.

    Er wird nun diese Angelegenheit zu weiteren Beurteilung ans Werk nach Frankreich geben. Dazu Werkstatt2: bis man da was hört, könne es lange dauern. Wenn überhaupt was zurückkommt. Man könne aber hoffen, dass das Problem bei einem späteren Software-Update nebenbei mitgelöst wird.

    Bemerkenswert für mich: erstmals wird eingeräumt, dass da was nicht stimmt, und zweitens kann die Antwort von Renault uneinheitlich ausfallen.

    Es wollten ja andere hier auch ihre Werkstatt ansprechen - was ist daraus geworden?