Es gibt jedenfalls eine glasklare Regel: im Kolonnenverkehr darf rechts nur dann schneller gefahren werden, wenn die Geschwindigkeit unter 60 km/h liegt. Wird auf der BAB recht selten der Fall sein.
Das liegt aber letztlich im Verantwortungsbereich des Fahrzeugführers. Der Tempomat bezahlt schließlich kein Bußgeld...