Beiträge von KaMaKi

    Konnat Sorry, wenn ich widerspreche. Ziehe bitte die BDA zu Rate, da heißt es auf Seite 2.81

    Der selbe Satz wird auf Seite 2.96 in der Beschreibung des adaptiven Tempomaten mit Stop- & Go-Funktion wiederholt.

    Möglicherweise besteht auch eine unterschiedliche Wahrnehmung in der Definition des Begriffes "Mangel"? Ist denn tatsächlich ein Geräusch, das in einigen wenigen Situationen auftritt, bereits ein so schwerwiegender Mangel?

    Wenn etwas tatsächlich ohne Funktion ist (z. B. die Heizung, Beleuchtung, Multimediaeinheit, ...), dann ist der Sachverhalt glasklar. Ein bloßes Geräusch ohne jegliche begleitende Fehlfunktion ist aus meiner Sicht bestenfalls ein "Schönheitsfehler" und berechtigt daher wohl kaum zu solch drastischen Maßnahmen.

    Bei meinem Leon wurde im Autohaus vor der Auslieferung am linken vorderen Stoßdämpfer zwei Anschlagpuffer (Transportsicherung) vergessen. Ich habe das "Geräusch" (deutlicher Schlag bei Fahrbahnunebenheiten) beim ersten Kundendienst angesprochen, daraufhin wurden die Plastikteile entdeckt und entfernt. Der Faltenbalg war zerstört und wurde kostenlos erneuert. Damit war der Fall für mich erledigt.

    Meine Meinung: es wird bei uns viel zu nachsichtig mit Leuten umgegangen, die Veränderungen an ihren Fahrzeugen vornehmen, die die Typgenehmigung betreffen. Ob das nun die Freischaltung von Softwarefunktionen (die zur Ablenkung des Fahrers beitragen), den Anbau von nicht genehmigten Teilen (Räder, Karosserieteile, etc.) oder die Veränderung der Serienteile (z. B. Abgasanlage, Chiptuning, etc.) betrifft, ist egal. Die Fahrzeuge sollten vollständig aus dem Verkehr gezogen und erst nach Rückführung in den Serienzustand und Einzelabnahme bei einer Prüforganisation wieder zum Verkehr zugelassen werden, inkl. einer saftigen Geldstrafe für den Halter/Fahrer. Da wäre so mancher Tuning-Kasper wohl bald nur noch zu Fuß unterwegs...