Beiträge von KaMaKi

    22KW kann man umgehen indem man sich eine 32A CEE Steckdose installieren lässt und dann mit einen mobilen Charger arbeitet

    Auch das muss in D beim EV angemeldet werden und bedarf der entsprechenden Genehmigung. Wird das Gerät an verschiedenen Standorten betrieben, muss die Anmeldung für jeden Ort durchgeführt werden.

    Ich wüsste jetzt wirklich nicht, was beim BEV die Alltagstauglichkeit negativ beeinflussen sollte. Ich fahre drei- bis fünfmal im Monat Strecken mit einfach > 250km, zweimal am selben Tag zurück.

    Zum Ersten bin ich nicht auf der Flucht.

    Zweitens lade ich, wenn das Fahrzeug steht.

    Drittens muss ich beim Laden nicht frieren, weil die Heizung läuft und ich nebenbei gemütlich arbeiten kann.

    Mir fiel der Umstieg wahrscheinlich leichter, weil ich mit meinen letzten Verbrennern (CNG) auch nur rund 400km Reichweite hatte und jahrelang meine Strecken nach den Tankmöglichkeiten planen musste. Da ist die hohe Dichte an Ladesäulen sogar ein Fortschritt. Ärgernis sind einzig unzuverlässige Ladesäulen, oder Verbrennerfahrer, die Ladeplätze blockieren.

    Auch finde ich es schon seltsam, dass es anscheinend ja auch Fahrer gibt, die das Problem gar nicht haben

    Es gibt Fahrer, die nicht aus jedem Hühnerfurz ein "Problem" machen.

    Afaik ist das Verhalten bei jedem MeganE vorhanden. Als gegeben hinnehmen und zukünftig ignorieren. Es gibt weiß Gott Schlimmeres, z. B. dass das Tesla M3 im TÜV-Report bei den dreijährigen Fahrzeugen den letzten Platz belegt...

    Soweit ich weiß ist eine anlassbezogene Aufnahme nicht verboten.

    Und es gibt nur ein einziges Modell am Markt, das ausschließlich diesen Aufnahmemodus beherrscht. Gegen deren Nutzung ist auch nichts einzuwenden. Alle anderen Geräte gehören grundsätzlich verboten. Und wenn sie dennoch verwendet werden: Beschlagnahme, Auswertung, Strafanzeige und abschließende kostenpflichtige Vernichtung des Gerätes.

    Es zeigt einfach, dass du in Situationen kommen kannst in denen nur durch eine Dashcam es zu gerechtigkeit kommen kann.

    Und genau das ist der Fehler im System. Durch eine Straftat sollte niemand die Unschuld an einer anderen Tat "beweisen" dürfen.


    Und nur zur Klarstellung: die Nutzung einer Dashcam ist keine rechtliche "Grauzone". Sie ist schlicht und einfach verboten. Auch wenn das den hunderttausenden Nutzern nicht bewusst oder egal ist.

    Eine Geschwindigkeitsübertretung um 70 km/h in einer 30er Zone ist auch keine Grauzone.

    Schöne Story. Seit wann gibt es in Deutschland Schnellverfahren, bei denen die Polizei ein Urteil spricht? Ist komplett an mir vorbeigegangen...

    Ein Polizist, der nicht erkennt, welches Auto das andere gerammt hat, hat seinen Beruf verfehlt.

    Für die Zoe Ph2 gibt es ein Prozedere (Zitat aus einem anderen Forum):

    Zitat

    1. Startknopf solange drücken bis Zündungsplus im Display steht.


    2. Im Display auf das Autosymbol wechseln und mit den Hoch/Runter Tasten solange durchscrollen, bis Wartung xxxx km / xx Monate steht.


    3. Lange OK Taste drücken bis Wartung auf 30000km / 12 Monate steht (dauert ca. 10sec)


    Möglicherweise klappt das auf ähnliche Weise auch beim MeganE.