Soweit ich weiß ist eine anlassbezogene Aufnahme nicht verboten.
Und es gibt nur ein einziges Modell am Markt, das ausschließlich diesen Aufnahmemodus beherrscht. Gegen deren Nutzung ist auch nichts einzuwenden. Alle anderen Geräte gehören grundsätzlich verboten. Und wenn sie dennoch verwendet werden: Beschlagnahme, Auswertung, Strafanzeige und abschließende kostenpflichtige Vernichtung des Gerätes.