Hallo Zusammen, ähnlich ergeht es mir soeben: bei der Vorstellung zur HU mitte Oktober wurden die Spurstangenköpfe beidseitig bemängelt und somit die HU nicht bestanden. Nachhaken zwischen Werkstatt und Renault Deutschland hat eine 50% Kostenübernahme aus Kulanz ergeben. ABER: der linke Spurstangenkopf ist nicht lieferbar. Daher ein zeitnaher Einbau und eine Nachprüfung zur HU nicht möglich. Da ich aufs Auto angewiesen bin fahre ich nun auf eigenes Risiko OHNE HU. Da sich das Fahrzeug noch im Leasing befindet frage ich mich ob mir ein weiterer Ausgleich in Form von Ersatzfahrzeug, Übernahme der Leasingrate o.ä. zusteht oder ob das nun lediglich mein persönliches Pech ist.
Erste Nachfragen wurden heute seitens Renault Deutschland abgewimmelt ich solch doch den Leasinggeber anfragen - witzigerweise Renaul Retail Group.... also auch Renault.. Ich frage mich ob ich mich rechtlich mit einem Anwalt darüber austauschen sollte.. aber irgendwie bin ich mir unsicher und würde mich sehr über eure Meinungen freuen...
Danke vorab..
Liebe Grüsse aus Böblingen bei Stuttgart