Beiträge von uh_newyork

    Hallo,


    wenn im Kaufvertrag 22 kW-Lademöglichkeit definitiv als Ausstattung aufgelistet ist, hat der verkaufende Händler wohl eine Sachmängelhaftung. Sitzt der Händler im Ausland, wird eine Durchsetzung wohl schwieriger sein, als in Deutschland.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Devil,


    hast Du die Möglichkeit, ein anderes Mobiltelefon mit AA zu verbinden? Verhält es sich damit gleich?

    Dann hättest Du einen Beweis, dass die Abbrüche von WAA nicht am Mobiltelefon, sondern am Radio liegen.

    We verhält sich AA bei einer USB-Verbindung?


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Scenic,


    alle Updates sollten per FOTA kommen. Ist das nicht der Fall, dann muss die Werkstatt ran.

    Die openR-Link Softwareversion 2.1.2 ist die gleiche wie die 2.2. Der Unterschied ist, 2.2 heißt die 2.1.2 dann, wenn diese in der Werkstatt installiert wurde.


    Für die Konnektivität ist 3.1.0 die neueste und auch die Voraussetzung für das Update auf AAOS 12.

    Wahrscheinlich gibt es für dieses Update entsprechende Hardware-Voraussetzungen, die angeblich ab Produktionsdatum Februar 2023 in die Serie eingeflossen sein sollten.


    Angeblich werden diese Updates Ende 2024 ausgerollt. Diese werden wiederum zeitverschoben (LOTs) erfolgen.


    Die ersten Fahrzeuge mit AAOS 12 sind der ScenicE und Rafale. Gestern konnte ich mich zwei Stunden lang mit AAOS 12 in einem ScenicE beschäftigen. Leider wurde die technisch mögliche Unterstützung von zwei Mobiltelefonen gleichzeitig von Renault nicht umgesetzt. Ansonsten wirkt die Software auf mich sehr stimmig und optisch entstaubt. Die Funktionen sind durch die neue Optik besser aufzunehmen und die Menüs sind klarer und strukturierter.

    Was nun ordentlich funktioniert sind die Senderlogos. Die werden auch im Widget angezeigt. Was immer noch fehlt, sind die Anzeige von Interpret und Song-Titel im Widget. Es gibt nach wie vor keine weiteren Ebenen, wo man diverse Widgets in unterschiedlichen Größen platzieren kann.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo drosslau,


    ich würde mal auf alle Fälle ein ausführliches Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt führen.


    Wenn das aktuelle Autohaus von Dir einen Auftrag angenommen hat, steht dieser auch in Deiner Pflicht. Auch da gibt es die Möglichen, eine Frist zu setzen.


    Liebe Grüße

    Udo