Beiträge von uh_newyork

    Hallo drosslau,


    den Kaufvertrag hast Du nicht mit Renault, sondern mit Deinem Händler abgeschlossen. Somit ist Dein Händler der erste Ansprechpartner, wenn es um Mängelbehebung und in weiterer Folge um Gewährleistungsansprüche geht. Der Verkäufer wird dann möglicherweise auch die Verpflichtung haben, bei Nichterfüllung Deiner Ansprüche das Fahrzeug zurücknehmen zu müssen.

    Es ist dabei unerheblich, was bei Fehlerbehebungen, zu der der Verkäufer verpflichtet ist, vonseiten des Herstellers an Geduld gefordert wird.


    An besten lässt Du Dich dahingehend von einem Rechtsanwalt beraten.


    Was hingegen schwierig ist, Fehler, die allgemeiner Serienstand sind, beheben zu lassen. Zum Beispiel ein schlechter UKW-Empfang.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo,


    ScenicE und Rafale sind jetzt mit Abdroid Automotive 12 erschienen. Die ersten Fahrzeuge wurden an die Händler ausgeliefert.


    Bei Volvo und Pole Star laufen zurzeit schon die Updates für die Bestandsfahrzeuge auf AAOS 12. Renault hinkt hinterher.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo faceman,


    es gibt die Möglichkeit, nach dem Öffnen der Fahrertüre das Fahrzeug in den Dauerstrommodus zu versetzen.


    Aber Achtung, das könnte dazu führen, dass die Batterie zu stark belastet wird!


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo,


    Renault begrenzt nun auch die Benziner bei 170 km/h.

    Für mich in Österreich ist das wenig relevant, aber in Grenznähe zu Deutschland wiederum schon, wenn ich in Deutschen unterwegs bin. Da braucht man schon mal kurzfristig mehr als 170 km/h.

    Bei rein elektrischer Fahrt werden wohl 150 km/h zum Reichweiten-Desaster, wenn man nicht EQS oder EQE fährt. 😉


    Liebe Grüße

    Udo