Hallo drosslau,
den Kaufvertrag hast Du nicht mit Renault, sondern mit Deinem Händler abgeschlossen. Somit ist Dein Händler der erste Ansprechpartner, wenn es um Mängelbehebung und in weiterer Folge um Gewährleistungsansprüche geht. Der Verkäufer wird dann möglicherweise auch die Verpflichtung haben, bei Nichterfüllung Deiner Ansprüche das Fahrzeug zurücknehmen zu müssen.
Es ist dabei unerheblich, was bei Fehlerbehebungen, zu der der Verkäufer verpflichtet ist, vonseiten des Herstellers an Geduld gefordert wird.
An besten lässt Du Dich dahingehend von einem Rechtsanwalt beraten.
Was hingegen schwierig ist, Fehler, die allgemeiner Serienstand sind, beheben zu lassen. Zum Beispiel ein schlechter UKW-Empfang.
Liebe Grüße
Udo