Hallo,
die Fshrzeiggarantie erlischt auf keinen Fall, wenn ein Service nach Renault-Vorschrift in einer freien Werkstatt durchgeführt wird. Da würde ich mir als Nachweis ein entsprechendes Protokoll der Arbeitsschritte ausfolgen lassen.
Was aber verloren geht, ist die Möglichkeit einer Kulanz nach Ablauf der Garantie.
Mir gegenüber ist Renault bisher sehr kulant gewesen. Die höheren Kosten bei einem Service bei einer Renaultwerkstatt haben sich vielfach rentiert.
Liebe Grüße
Udo