also das thema "installation" ist ja nun etwas in den hintergrund geraten, bzw. sehr gut oben beschrieben, wobei ich mir gewünscht hätte, dass jemand die cam nicht an die scheibe gepappt installiert hat, sondern wie ich in meinem womo unten auf dem amaturenbrett, was sehr diskret ist,
aber das andere thema mit dem datenschutz ist ja auch spannend. mit persönlich ist das sehr egal, ob das illegal ist, ich veröffentliche ja nichts und hab die aufnahmen nur für den notfall. aber das muss jeder selber entscheiden. drum hab ich bewusst in 2 autos eine blackvue, die dauerhaft aufnimmt, bis die sd voll ist. so kann ich ganz in ruhe bei bedarf später auf die videos zugreifen.
was mich dabei interessieren würde ist, ob schon die anlasslose AUFNAHME eine OWI ist, oder nur, wenn ich was VERÖFFENTLICHE. weiss das jemand konkret?
Das weiß ich konkret. Wie hier auch schon geschrieben ist das ein Straftatbestand und hat mich 450€ gekostet.
Im Endeffekt ist es egal ob du veröffentlichst oder nicht. Bei Sichtung der Aufnahmen durch den Richter bzw. Staatsanwalt zählen die Anzahl der "Verstöße". Also Quasi die Gespeicherten Kennzeichen die gesehen werden. Bei mir waren es knapp 200 verwertbare Kennzeichen. Dir kommen ja auch so einige Autos entgegen. Da biste also schnell hin.