Das Einstellen des, ich nenne es einmal „Bordcomputer“
(OpenRLink), gehört m.E. zur Bedienung des Fahrzeugs. Ebenso wie die
Einstellung der Leuchtweitenregelung, Heckscheibenheizung oder das
Einstellen der Spiegel während der Fahrt. Wie sollte ich sonst
beispielsweise die automatische Einparkfunktion bedienen, wenn ich
den Touchscreen nicht benutzen darf?
Die Vorschrift des
„Handyverbots während der Fahrt“ stammt noch aus einer Zeit, in
der Assistenzsysteme in der heutigen Form weitestgehend nicht
bekannt und vorhanden waren.
Bei einem Fahrzeug,
das mit Abstandsradar, Notbremssystem, Spurhaltefunktion usw.
ausgerüstet ist und dessen Lenkrad letztlich sogar für die Dauer
von fast einer Minute losgelassen werden kann - und hierfür eine
Zulassung des KBA besitzt - darf die kurzfristige Bedienung der
Einstellungen im Bordcomputer keine rechtlichen Probleme bereiten.
Ob diese ganz
persönliche Auffassung von mir letztlich Bestand hat, müsste ggf.
ein Gericht entscheiden.
Allerdings werde ich
entsprechende Einstellungen erst dann während der Fahrt vornehmen,
wenn ich die Lage der dafür erforderlichen Schaltflächen ähnlich
sicher beherrsche wie Scheibenwischer und Licht einschalten. Bis
dahin bleibt es bei „Trockenübungen“ im Stehen.