Man kann laut deren AGB bis zum 15.12. für das folgende Jahr kündigen.
Danke für den Tip!!
Edit: Tatsächlich beträgt lt. deren AGB der Abtretungszeitraum ab Einreichung des Fahrzeugscheins standardmäßig sogar zwei Jahre (falls man das nicht verkürzt wie von Dir in den AGB entdeckt). Das bedeutet ja, wenn ich das richtig verstanden habe, eine Bindung an den Anbieter für dann insgesamt sogar drei Kalenderjahre.
Jedenfalls sind das sehr komplizierte, wenig transparente und kundenunfreundliche Regelungen.