Beiträge von Hugybear
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Das deckt sich ganz gut mit meinen eigenen Erfahrungen: Mehr als 70kW Ladeleistung sehe ich praktisch nur, wenn ich auf Langstrecken mit vorkonditioniertem Akku und niedrigem SOC lade, sonst scheint 67kW das Limit zu sein.
Das kann ich nun nicht nachvollziehen:
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Das war und ist der Normalfall bei einem MeganE. Mindestens.
Und selbst im Winter ist mit Vorheizen an harmonierenden Stationen
locker eine dreistellige Ladeleistung möglich. Obige Aufnahme
stammt vom Oktober an einer Ionity-Säule.
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Sobald die vom Gericht festgelegte Sicherheitsleistung hinterlegt ist, wäre das Verkaufsverbot vollstreckbar. Und legt Renault keine Berufung ein, wird das Urteil nach Ablauf der Fristen automatisch rechtskräftig.
"Der französische Autobauer Renault will gegen eine Entscheidung des Landgerichts München in einem Patentstreit mit dem US-Techunternehmen Broadcom vorgehen."
Was ist daran unverständlich? Es wird kein einziger Renault weniger verkauft, wegen dieser Posse umd einem Streitwert
von vielleicht $1, 3 oder 5 pro Renault.
Es geht lediglich darum, wer bei den Verhandlungen über die vielleicht, aber nur vielleicht,
ausstehenden Lizenzgebühren den längeren Hebel hat.
So läuft es immer.
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Ich habe den Megane Facelift aus 2025 und bei mir wird das Lenkrad im oberen Bereich nicht warm. Ist das normal?
Ja. Ist so. Die zehn vor zwei-Stellung wird schön warm. Dauert aber ca. 3 Minuten.
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Danke für die Details. Verstehe die Gedanken zu Apple/Google Pay schon. Ich muss zugeben, ich bin beim Lidl schon eher daran gescheitert, dass ich das Ladekabel nicht aus dem doppelten Ladeboden holen wollte. Zu viel andere Dinge waren im Kofferraum im Weg; im Frunk hatte ich auch keines griffbereit

Für den ganzen Aufwand kann man dann mit den in 30 Minuten geladenen
5.5 kWh ganze 30 km weit fahren oder beim 22 kW-Lader 60 km. Come on!
So wird das nie was mit der Elektromobilität.
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... interessant, warum glaubst Du bzw. weißt es sogar, dass das LG München nicht das zuständige Gericht ist?
Prinzipiell sieht's doch so aus:
Ganz einfach: Das Landgericht ist genau für seine territioriale und formale Zuständigkeit wirksam.
Also nicht mal für Deutschland als ganzes. Das ist wieder mal eine deutsche Lachnummer,
wie es im Moment ja fast jeden Tag für Aussenstehende eine zu bewundern gibt.
Sagen wir es so. Dieses erstinstanzliche Urteil eines untergeordentetn deutschen Gerichtes
gegen einen französischen Automobilhersteller als Beklagtem und einem amerikanischen
Technologiekonzern als Kläger ist dem rechtsstaatlichen Instanzenzug geschuldet. Mehr nicht.
Renault verkauft weiterhin seine Autos auch in München, lieber Helmut. Und wie solche
Patent-Streitigkeiten nicht enden, weiss wohl mehr oder weniger jeder: Einem Verkaufsverbot.
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Wenn Broadcom wirklich glaubt, Renault hätte ihren Chip „patentverletzend genutzt“, dann sollten sie vielleicht mal ins Menü des OpenR‑Link schauen…
Eigentlich könnte Renault den Broadcom‑Chip auch einfach ausbauen. Wird ja ohnehin kaum genutzt – außer vielleicht als teurer Platzhalter, damit das Armaturenbrett nicht hohl klingt.
Wieder mal typisch deutsch: Das Landgericht München wäre in diesem Fall gar nicht zuständig.
Und bis irgendein Urteil eines zuständigen Gerichts in dieser Sache rechtskräftig ist, darf Renault
sehr wohl seine Autos überall ohne jede Einschränkung verkaufen.
Manchmal komme ich echt ins Grübeln.

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Laden muss grundsätzlich einfach wie tanken sein von der Bedienung. Transparente Preise, kein Roaming und direkt mit Karte zahlbar. Keine zig Ladekarten, Abos und Apps.
Da hat der Regulator komplett geschlafen. Aber schon vor Jahren.
Seit 2 Jahren müssen neue Säulen in der EU zwingend Kreditkarten/EC-Karten/Carte Bleu akzeptieren.
Bei häufiger Nutzung ist das allerdings fürs Portemonnaie extremst schädlich und wirkt
wie Mottenfrass. Der Regulator hat halt wieder nur im Interessse der Anbieter statt
der Nachfrager agiert. Man muss ja die Investitionen schützen ...
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