Wenn Broadcom wirklich glaubt, Renault hätte ihren Chip „patentverletzend genutzt“, dann sollten sie vielleicht mal ins Menü des OpenR‑Link schauen…
Eigentlich könnte Renault den Broadcom‑Chip auch einfach ausbauen. Wird ja ohnehin kaum genutzt – außer vielleicht als teurer Platzhalter, damit das Armaturenbrett nicht hohl klingt.
Wieder mal typisch deutsch: Das Landgericht München wäre in diesem Fall gar nicht zuständig.
Und bis irgendein Urteil eines zuständigen Gerichts in dieser Sache rechtskräftig ist, darf Renault
sehr wohl seine Autos überall ohne jede Einschränkung verkaufen.
Manchmal komme ich echt ins Grübeln. ![]()