Da die Dinger das Sichtfeld des Fahrers einschränken, ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis eher unwahrscheinlich. Wie das Climair hinbekommen hat? Vielleicht steht ein geneigter Ingenieur auf deren Gehaltsliste...
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Ich wollte gerade etwas dazu schreiben, aber ich spüre, wie der Dampfdruck hier steigt, deshalb lieber nicht
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Schlechten Tag gehabt? Falscher Ton mMn
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Zum Thema, ich bezweifel das je jemand diese Abweiser beanstanden wird und vor der HU sind diese doch schnell wieder demontiert. Sollte also kein Problem sein.
Aber, du hast es bereits angesprochen, du könntest im Schadensfall insbesondere bei Personenschäden damit durchaus Probleme bekommen ohne ABE.
Sollte sich tatsächlich ein "unschuldiger" Fußgänger an genau diesen Splittern verletzten und es kommt raus das es keine ABE gibt, könnte es teuer werden für dich.
Ich weiß ne Menge "könnte" aber so ist es halt nun mal bei solchen Sachen. Man kann keine Eventualität ausschließen.
Das ist dann das persönliche Restrisiko dessen Konsequenzen man sich bewusst sein sollte.
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@Conducteur58
Das ist durchaus ein gültiges Argument mit den Splittern. Natürlich nicht beim Vorbeifahren, aber bei einem Unfall, Aufprall, wenn das Material z.B. zum scharfkantigen Brechen neigt. Deshalb wird ja in den Fahrzeugen auch kein Fensterglas sondern das "Bröselglas" verbaut. Es gibt so viele Situationen die eine abstrakte Gefährdung darstellen können. Manche Begründungen dafür scheinen ziemlich weit an den Haaren herbeigezogen, andere sind auf Anhieb schlüssiger.
Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, als das Fahren des VW-Käfers ohne Radkappen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Der Grund: die Bremstrommel an der Hinterachse war mit sog. Kronenmuttern und einem Splint gesichert. Diese lagen bei fehlender Radkappe offen und konnten u.U. zu weiteren schwerwiegenden Verletzungen beitragen. Ich dachte mir seinerzeit auch: wer mit einem Körperteil in die Nähe dieser Kronenmutter gerät hat vermutlich noch ganz andere Probleme, die Krux lag jedoch bei dem Wort "weiteren".
In eine ähnliche Kategorie gehören auch die Bullenfänger an der Fahrzeugfront oder die früher beliebten "Rally-Scheinwerfer", welche z.T. mit abteuerlichen Konstruktionen auf der Stoßstange befestigt waren. Um z.B. die Fernlicht-Zusatzscheinwerfer auf eine höhere Position zu bringen, wurden diese auf senkrecht stehende Flacheisen montiert - der ohnehin bei einem Unfall schon gebeutelte Radfahrer oder Fußgänger wurde bei einem Anprall dann auch gleich noch amputiert.
Zur Splittergefahr halte ich auch die Einschränkung des Sichtfelds bei nicht geprüften Windabweisern als möglich. Nicht nach vorn, sondern, je nach Bauart, schräg nach vorn, wo die Sicht durch die A-Säule ohnehin schon ziemlich eingeschränkt ist.
Zur Sichtfeldeinschränkung reichten ja schon die meist grün getönten "Sonnenblendstreifen" auf der Frontscheibe. Diese waren zwar durchsichtig, aber dennoch nicht erlaubt. Ebenso waren die selbst angebrachte "Dunkelfolien" auf den Scheiben ohne ABE nicht erlaubt - nicht nur weil sie dunkel waren, sondern weil sie das Bruchverhalten des Sicherheitsglases beeinträchtigen konnten.
Es gibt Menschen, die prüfen beruflich Fahrzeugzubehör auf vermeidbare Gefährdungen - und das sind i.d.R. keine lebensfremden Verschwörungstheoretiker.
Etwas vorschnell als "blödsinnig" abzutun halte ich für nicht angebracht - zumal Du ohnehin durchaus auf der richtigen Spur warst.
Das wollte ich eigentlich nicht schreiben (Bin ja kein Lehrer
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Ich bin hier raus.