An wen stelle ich denn jetzt die Ansprüche? Renault oder mein Verkäufer
Und schon wieder sind wir im Bereich von "kommt darauf an":
Garantie = Renault (dann gelten die Garantiebedingungen)
Gewährleistung = Verkäufer (dann gelten für 2 Jahre ab Übernahme die gesetzlichen Regelungen des BGB)
Ich würde in den 2 Jahren der gesetzlichen Gewährleistung diese bevorzugen, da vom Hersteller keine "versteckten" Bedingungen geltend gemacht werden können und Dein rechtlicher Ansprechpartner der Verkäufer ist.
BTW: alle Angaben geben nur meine persönliche Meinung wieder und sind ohne Gewähr oder Rechtsanspruch und dienen lediglich der Veranschaulichung des Sachverhalts. Dies stellt keine Rechtsberatung dar!