Wallbox melde oder genehmigungspflichtig?

  • Hier gibt's alle Infos die zu beachten sind


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  • Da brauche ich kein Video von über 20 Minuten schauen 🙈


    In Deutschland ist eine Wallbox bis 11 Kw Anmeldepflichtig und bis 22 Kw genehmigungspflichtig - Punkt.


    Wenn man Mobile Wallboxen ab und zu nutzen möchte, ist das so kein Kläger, kein Beklagter 🙈


    Wenn es eine Dauerhafte Lösung ist, gilt das selbe wie bei der festen 👏

  • Ab 12kW besteht eine Genehmigungspflicht und das dem Netzbetreiber die Möglichkeit einer Lastunterbrechung eingeräumt wird .

    Bis 12kW besteht lediglich eine Meldepflicht, der man Interesse aller auch nachkommen sollte.

  • Möchte noch anmerken, das man ab 3,7 kw anmelden muss ... Also wer einphasig betreibt muss nicht mal melden:


    Wenn Sie eine Ladestation nutzen möchten, die zwischen 3,7 kW und 11 kW Ladeleistung erbringt, sind Sie lediglich dazu verpflichtet, die Wallbox beim Netzbetreiber durch den Installateur nach §19 NAV anmelden zu lassen. Hat der Netzbetreiber diese Information erhalten, ist alles Notwendige für die Inbetriebnahme getan.


    Wie oben schon beschrieben ab 11kw wird es genehmigungspflichtig und der Netzbetreiber kann ablehnen.

    Gruß Alex


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    abgeholt am 28.7.2022 und ganz glücklich ;)

  • ...

    Wie oben schon beschrieben ab 11kw wird es genehmigungspflichtig und der Netzbetreiber kann ablehnen.

    Was übrigens auch in der Aufsummierung gilt, d. h. wenn eine zweite Wallbox zu der ersten 11kW- Wallbox installiert werden soll, ist die zweite ebenfalls genehmigungspflichtig.

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    Bestellt 29.6., seit 7.12.22 damit unterwegs.

  • Ab 12kW besteht eine Genehmigungspflicht und das dem Netzbetreiber die Möglichkeit einer Lastunterbrechung eingeräumt wird .


    Ist der Zwang zu einer möglichen Lastunterbrechung seitens des Netzbetreibers neu?


    Wir haben im März letzten Jahres eine 22kW starke Wallbox bzw. Ladesäule (mit eigenem Stromanschlußkasten, ermöglicht durch Stadtwerke Essen und Westnetz) auf unserem Stellplatz installieren lassen, welche vom Netzbetreiber nicht unterbrechbar ist.


    Ist das heutzutage nicht mehr möglich?

  • In der TAB ist seit 2019 ab 12kW eine Vorrüstung bzw. entsprechende Platzvorhaltung zwingend vorgeben. Selbst wenn der Netzbetreiber aktuell noch keine Steuermöglichkeit fordert kann er dies jederzeit einfordern.