Aber die Werkstatt kann den sicheren Betrieb eben so wenig verneinen...
Zum Zeitpunkt der Untersuchung ohne erkennbare Mängel - lautet das Prüfergebnis!
Der Prüfer ist doch nicht das Orakel von Delphi...
Das ist kein Mangel. Fertig!
Siehe auch:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)
Durchführung der Hauptuntersuchung