Beiträge von furamax

    Ich würde sagen generell funktioniert sowas schon, da könnte man sich mal was abgucken. Habe gerade wieder nen Onlinetermin fürs Einwohnermeldeamt gebucht, viel besser als vorher mit dem Nummer ziehen, man wartet jetzt maximal 5 Minuten.

    Aber Renault bekleckert sich was digitalen Krams angeht, sei es die Webseite, App oder Autohäuser, nicht unbedingt mit Ruhm.


    Rinaldo Fricker Da ist dein Händler ja zumindest auf einem guten Weg, jetzt muss nur noch der Kalender zum Eintragen Online richtig synchronisiert werden. So hatte ich mir die Buchung über die App auch vorgestellt, mit Übernahme der fälligen Tätigkeiten, aber die Funktion verlinkt ja nur ganz billig auf das Kontaktformular auf der Homepage ohne jegliche Datenübernahme. Da kann ich auch gleich anrufen ;)


    Bezüglich der Wartungstermine in der App habe ich mittlerweile eine Antwort von Renault. Problem ist wohl bekannt und es wird daran gearbeitet.


    Zitat

    Der von Ihnen geschilderte Umstand ist unserer Zentrale bekannt und man versucht die Berechnungen anzupassen. Zu beachten ist, dass hierbei immer nur die von einem Renault Vertragspartner korrekt übermittelten Daten berücksichtigt werden können und zudem manuell ein aktueller Kilometerstand im Wartungskalender über die MY Renault – Webansicht angegeben sein muss. Es kann jedoch grundsätzlich dazu kommen, dass entweder eine Wartungshistorie nicht angezeigt oder die Berechnung der zukünftig fälligen Wartungseingriffe falsch ist. Aktuell wurde durch unsere Zentrale eine generelle Überarbeitung der Wartungsansichten in der MY Renault – App durchgeführt und wir hoffen in diesem Zusammenhang, dass die noch vorhandenen Fehler mittelfristig behoben werden und korrekte Informationen angezeigt werden. Einen zeitlichen Rahmen hierfür können wir Ihnen jedoch nicht mitteilen.

    Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass maßgebliche Wartungsinformationen unbedingt dem mit der Fahrzeugauslieferung ausgehändigten "fahrzeugspezifischen Datenblatt" zu entnehmen sind, welche genau über Fälligkeit und Umfang der empfohlenen Wartungsarbeiten Auskunft gibt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ist das nur bei mir so?

    Ist bei mir genau so.


    Renault sagt:

    Zitat

    Der von Ihnen geschilderte Umstand ist unserer Zentrale bekannt und man versucht die Berechnungen anzupassen. Zu beachten ist, dass hierbei immer nur die von einem Renault Vertragspartner korrekt übermittelten Daten berücksichtigt werden können und zudem manuell ein aktueller Kilometerstand im Wartungskalender über die MY Renault – Webansicht angegeben sein muss. Es kann jedoch grundsätzlich dazu kommen, dass entweder eine Wartungshistorie nicht angezeigt oder die Berechnung der zukünftig fälligen Wartungseingriffe falsch ist. Aktuell wurde durch unsere Zentrale eine generelle Überarbeitung der Wartungsansichten in der MY Renault – App durchgeführt und wir hoffen in diesem Zusammenhang, dass die noch vorhandenen Fehler mittelfristig behoben werden und korrekte Informationen angezeigt werden. Einen zeitlichen Rahmen hierfür können wir Ihnen jedoch nicht mitteilen.

    Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass maßgebliche Wartungsinformationen unbedingt dem mit der Fahrzeugauslieferung ausgehändigten "fahrzeugspezifischen Datenblatt" zu entnehmen sind, welche genau über Fälligkeit und Umfang der empfohlenen Wartungsarbeiten Auskunft gibt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Das mit dem Kilometerstand ist für uns ja hinfällig, da dieser ja automatisch übermittelt wird?!

    Korrekt übermittelt war meine Inspektion bisher auch, mittlerweile fehlen einzelne Punkte.

    Aber wie es scheint, ist der Fehler bekannt und man arbeitet dran…

    Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Vier Zeugen gegen einen, was denkst Du, wie würde der Richter entscheiden?

    Zeugenaussagen von Mitfahrern haben vor Gericht eine geringere Wertigkeit, vor allem wenn man untereinander befreundet/bekannt/verwandt ist.


    Da es keine unabhängigen Zeugen gab, werden in diesem Fall die Spuren auf der Straße, die Beschädigungen an den Fahrzeugen, sowie die Fahrdaten aus den Autos entscheidend sein. Damit lässt sich nachträglich sehr zuverlässig eine Schuld feststellen.

    Und es gibt nur ein einziges Modell am Markt, das ausschließlich diesen Aufnahmemodus beherrscht. Gegen deren Nutzung ist auch nichts einzuwenden.

    Ah okay. Ich finde die Nutzung in diesem Rahmen auch ausreichend. Eine anlasslose dauerhafte Sicherung von Aufnahmen von Dashcams halte ich für überzogen und falsch.


    Aber so scheint es ja auch bereits geregelt zu sein.

    Haben oder nicht haben. Unschuld beweisen oder schuldig bleiben. Wie man es eben gerne hätte.

    Wie gesagt, das entscheidet nicht der Einsatz einer Dashcam. Es gibt sehr gute Sachverständige etc. die bei einem Unfall über die herkömmlichen Beweise eine Schuld feststellen können.


    Im Einzelfall kann die Dashcam ein Verfahren beschleunigen, ja, aber so absolut würde ich das nicht formulieren.


    Mit dem technischen Fortschreiten wird man sich auch wieder mehr auf klassische Beweise besinnen müssen, denn mit den heutigen Möglichkeiten von KI und Bildbearbeitung verliert eine digitale Aufnahme immer mehr an Wert für eine Beweisführung.

    Hierzu gibt es ja beispielsweise Überlegungen für einen Fahrtenschreiber (Blackbox) im Auto.

    Dies und die zunehmende Vernetzung der Autos untereinander wird die Dashcam früher oder später sowieso obsolet machen.

    Ok. Das klang so absolut von dir.

    War nur ein Einschub von mir :S Die vorherigen Aussagen wurden von KaMaKi getätigt.

    In der Schweiz ist die Lage auch nicht klar. Aber schlicht und einfach verboten sind Dashcams hier nicht.

    Das sind sie in Deutschland auch nicht. Soweit ich weiß ist eine anlassbezogene Aufnahme nicht verboten. Also beispielsweise realisiert über das sofortige Löschen von Aufnahmen innerhalb von einer Minute (Loopaufnahme-Funktion der Dashcam) wenn nichts passiert. Ich nutze allerdings auch keine Dashcam, da können vielleicht andere Nutzer nochmal was zu sagen, die mehr Erfahrung/Wissen haben.

    Eine Straftat wurde verübt weil es zu einem rücksichtslosen und gefährlichen Verhalten im Straßenverkehr kam dessen Schuld mir zu Unrecht angelastet wurde.

    Nur kurz zur Klarstellung. Da es nicht zu einer richterlichen Verhandlung deiner Anzeige kam, wurde auch in deinem Fall kein Recht gesprochen. Die Polizei vor Ort ist nicht dafür zuständig eine Schuld zu verteilen, sondern lediglich für die Absicherung und Beweisaufnahme.

    Über die Spuren auf der Straße und den Beschädigungen an den Fahrzeugen, sowie den Fahrdaten aus den Autos lässt sich nachträglich sehr zuverlässig eine Schuld feststellen.

    Zeugenaussagen von Mitfahrern haben vor Gericht eher eine geringere Wertigkeit, vor allem wenn man untereinander befreundet/bekannt/verwandt ist.


    Durch deine Dashcam hast du das Verfahren aber wohl deutlich abkürzen können (ob nun legal oder nicht?), da nun der Fokus der Ermittlungen auf deinem Unfallbeteiligten lag. Ob die Aufnahmen am Ende vor Gericht überhaupt als Beweis genutzt wurden, oder auf die klassische Beweisführung zurückgegriffen wurde, können wir nur erfahren, wenn wir den Ausgang des Verfahrens gegen deinen Unfallbeteiligten kennen würden.