Beiträge von furamax

    Und es gibt nur ein einziges Modell am Markt, das ausschließlich diesen Aufnahmemodus beherrscht. Gegen deren Nutzung ist auch nichts einzuwenden.

    Ah okay. Ich finde die Nutzung in diesem Rahmen auch ausreichend. Eine anlasslose dauerhafte Sicherung von Aufnahmen von Dashcams halte ich für überzogen und falsch.


    Aber so scheint es ja auch bereits geregelt zu sein.

    Haben oder nicht haben. Unschuld beweisen oder schuldig bleiben. Wie man es eben gerne hätte.

    Wie gesagt, das entscheidet nicht der Einsatz einer Dashcam. Es gibt sehr gute Sachverständige etc. die bei einem Unfall über die herkömmlichen Beweise eine Schuld feststellen können.


    Im Einzelfall kann die Dashcam ein Verfahren beschleunigen, ja, aber so absolut würde ich das nicht formulieren.


    Mit dem technischen Fortschreiten wird man sich auch wieder mehr auf klassische Beweise besinnen müssen, denn mit den heutigen Möglichkeiten von KI und Bildbearbeitung verliert eine digitale Aufnahme immer mehr an Wert für eine Beweisführung.

    Hierzu gibt es ja beispielsweise Überlegungen für einen Fahrtenschreiber (Blackbox) im Auto.

    Dies und die zunehmende Vernetzung der Autos untereinander wird die Dashcam früher oder später sowieso obsolet machen.

    Ok. Das klang so absolut von dir.

    War nur ein Einschub von mir :S Die vorherigen Aussagen wurden von KaMaKi getätigt.

    In der Schweiz ist die Lage auch nicht klar. Aber schlicht und einfach verboten sind Dashcams hier nicht.

    Das sind sie in Deutschland auch nicht. Soweit ich weiß ist eine anlassbezogene Aufnahme nicht verboten. Also beispielsweise realisiert über das sofortige Löschen von Aufnahmen innerhalb von einer Minute (Loopaufnahme-Funktion der Dashcam) wenn nichts passiert. Ich nutze allerdings auch keine Dashcam, da können vielleicht andere Nutzer nochmal was zu sagen, die mehr Erfahrung/Wissen haben.

    Eine Straftat wurde verübt weil es zu einem rücksichtslosen und gefährlichen Verhalten im Straßenverkehr kam dessen Schuld mir zu Unrecht angelastet wurde.

    Nur kurz zur Klarstellung. Da es nicht zu einer richterlichen Verhandlung deiner Anzeige kam, wurde auch in deinem Fall kein Recht gesprochen. Die Polizei vor Ort ist nicht dafür zuständig eine Schuld zu verteilen, sondern lediglich für die Absicherung und Beweisaufnahme.

    Über die Spuren auf der Straße und den Beschädigungen an den Fahrzeugen, sowie den Fahrdaten aus den Autos lässt sich nachträglich sehr zuverlässig eine Schuld feststellen.

    Zeugenaussagen von Mitfahrern haben vor Gericht eher eine geringere Wertigkeit, vor allem wenn man untereinander befreundet/bekannt/verwandt ist.


    Durch deine Dashcam hast du das Verfahren aber wohl deutlich abkürzen können (ob nun legal oder nicht?), da nun der Fokus der Ermittlungen auf deinem Unfallbeteiligten lag. Ob die Aufnahmen am Ende vor Gericht überhaupt als Beweis genutzt wurden, oder auf die klassische Beweisführung zurückgegriffen wurde, können wir nur erfahren, wenn wir den Ausgang des Verfahrens gegen deinen Unfallbeteiligten kennen würden.