Beiträge von uh_newyork

    Hallo Marinade,


    wenn am Fahrzeug etwas nicht so ist, wie es normalerweise sein soll, sehe ich das als Mangel, den ich reklamiere und beharre auf die Beseitigung. Ob der Händler das über seine gesetzliche Gewährleistung, die Beweislastumkehr gilt ab Kauf seit dem Jahr 2022 nun ein Jahr, oder über die Garantie abwickelt, ist dabei nicht in meinem Fokus.


    Wird der Fehler nicht beseitigt, dem Händler eine Frist setzen und gegebenenfalls den Vertrag rückabwickeln. Um Formfehler zu vermeiden, am besten einen Juristen beiziehen.


    Schwierig wird das dann, wenn dieser Fehler kein sicherheitsrelevanter ist und dem Serienstand entspricht.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo,


    die bei Elektrofahrzeugen fehlende, nötige Wartung wird wohl über erhöhte Preise kompensiert werden müssen?


    Aus hygienischen Gründen (Allergiker) tausche ich den Innenraumfilter zweimal im Jahr.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo,


    das liegt an den Mitarbeitern in der Werkstatt, ob man gewillt ist, ein Softwareupdate für „IVI“ (Radio) installieren möchte. Erfahrungsgemäß möchte man die Zeit dafür nicht aufwenden.


    Zum Update benötigt man eine gültige „R-Box“, einen passenden Token und die VIN.


    Das Update in der Werkstatt erfolgt über USB. Die Software wird über „Alliance Upd@te“ auf den PC geladen und auf einen USB-Stick kopiert. Nach erfolgtem Update muss der Installationsdatenträger nochmals mit Alliance Upd@te verbunden werden und in dieser Anwendung das Update als abgeschlossen bestätigt werden, damit der Server die Daten im Fahrzeug abgleicht und auch frei gibt.


    Das dauert schon seine Zeit.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo clouseau,


    ein relevanter Punkt ist die Empfangsqualität des Funknetzes an jenem Standort, wo das Fahrzeug gerade steht.


    Wird das Fahrzeug mit dem heimischen Internet verbunden, hängt die Datenrate auch von der Qualität der W-LAN-Verbindung mit dem heimatlichen Hotspot ab.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Roland,


    Herr R. S. ist in Pension und sein Nachfolger schaut stärker auf die Kosten.


    Derzeit gibt es einen Fall in Deutschland mit einem R9M 452 mit Riss im Motorblock. Der Schaden beträgt EUR 12.000 bis EUR 15.000, da versucht Renault Deutschland diesen abzuwenden.


    Ein Überziehen des Serviceintervalls auch nur um einen Kilometer und nur einem Tag könnte zum Desaster werden, wenn es hart auf hart geht.


    Mir sind keine „Karenzzeiten“ bekannt, aber laut Aussage von Werkstattmeister wäre ein Überziehen der Servicetermine in einem überschaubaren Ausmaß kein Problem. Schriftlich habe ich das nicht bekommen.


    Mir gegenüber hatte sich Renault Austria immer sehr kulant verhalten. Eine Überschreitung der Servicezeiten hatte es nie gegeben, im Gegenteil, ich habe die in der Regel halbiert, also im 15.000 Kilometer-Rhythmus durchgeführt.


    Liebe Grüße

    Udo



    Hallo Rinaldo,


    ich würde den Servicetermin um keinen einzigen Tag überziehen auch wenn der Werkstattmeister eine andere Aussage gibt. Dann würde ich mir das schriftlich geben lassen.


    Wenn es durch eine teure Garantiereparatur geht, könnte Renault jede Gelegenheit nutzen, den Schaden abzuwenden und das Überziehen des Services vorschieben.


    Liebe Grüße

    Udo