Beiträge von Perlator

    Es gibt gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Gewährleistung / Mängelbeseitigung (BGB). Im schlimmsten Fall erfolgt, nach zwei erfolglosen Instandsetzungsversuchen innerhalb einer angemessenen Frist, der Rücktritt vom Kaufvertrag mit den bekannten Folgen. So kann man auch einer mangelhaften Ersatzteilversorgung begegnen.
    Aber: damit ist dann das Fahrzeug erst mal weg und der Tanz beginnt von vorn. Und ob es nach entsprechender Lieferzeit bei einem Fahrzeug eines anderen Herstelles ohne "Blessuren" abgeht bleibt ungewiss.

    Zudem: ob ein Knacken, Klappern, Knarzen oder was auch immer für ein Geräusch, im Einzelfall einen Sachmangel oder z.B. ein hinzunehmendes Betriebsgeräusch darstellt - insbesondere dann, wenn kein objektiver Schaden feststellbar ist - darüber lässt sich trefflich streiten, was letztlich die Lebensgrundlage einer Vielzahl von Organen der Rechtspflege bildet, und zudem nicht immer in Gänze zum Vorteil des Käufers endet.


    Das wissen wir - und das wissen auch die Hersteller. Deshalb sollten beide Seiten gut darauf achten, nicht zu überziehen. So können wir bei entsprechenden "Mängeln" hauptsächlich auf die Kompetenz und gutwillige Bereitschaft der Verkäufer vertrauen und hoffen dass von dieser Seite Hilfe kommt. Solange dies spürbar der Fall ist bleibt immer noch die Hoffnung auf (Nach-)Besserung - es sei denn, wir befinden uns in der komfortablen Lage, den Strauß mit allen Waffen und Konsequenzen ausfechten zu können.

    Der größte Hebel zu unseren Gunsten ist der Ruf des Herstellers, wie man bei gewissen Vorfällen gesehen hat. Dieser Hebel wird auch hier mehr oder weniger sachte angesetzt.

    Allerdings schwindet auch mit der Attraktivität eines Angebots das Erinnerungsvermögen des Käufers :/

    Steht das in der Anleitung?

    Wie des öfteren ist auch zum Punkt Starthilfe die Anleitung zumindest schwer verständlich.

    Explizit eine Aussage wie "Sie dürfen keine Starthilfe leisten" habe ich nicht gefunden.

    Der Hinweis

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    kann aber als Hinweis auf das Verbot der Starthilfe verstanden werden, wenn die "Störung einer 12-V-Zusatzbatterie eines anderen Fahrzeugs" darin besteht, dass diese leer ist. Allerdings, was soll die Verklausulierung "Zusatzbatterie" bedeuten? Eine "Zusatzbatterie in einem anderen Fahrzeug" interpretiere ich mit der Zusatzbatterie für Zusatzausrüstung (Kühlschrank, Funk ...) und nicht mit der Starterbatterie.

    Ich hab auf Youtube irgendwelche Basteleien mit "Zwischenfedernedern" gesehen, sieht nicht gut aus.

    Die Zusatzfedern über den Stangen der Gasdämpfer habe ich schon beschrieben (RE: Mini-Knopf zur Heckklappenöffnung). fiedje hatte dazu die Idee mit dem Schrumpfschlauch.

    Ohne dafür Werbung machen zu wollen, habe ich auf YT ein Video gefunden, dass es dafür auch eine "professionelle" Lösung gibt:

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    Es sieht so aus, als wären die Federn einfach mit einer flexiblen Hülse abgedeckt - die sonstige "Konstruktion" erscheint mir identisch. Anscheinend gibt es auch Sets für bestimmte Fahrzeuge mit eigenen Dämpfern. Unser MeganE ist allerdings nirgends aufgeführt.

    Rahmen aus Holz gebaut und für den Boden eine mit Filz beklebte Holzplatte verwendet

    Das wird a) sicherlich stabil sein und b) die Passagiere nicht in ständige Todesgefahr bringen - wenn im Kofferraum eine Holzkiste transportiert wird ist das ja im Prinzip auch nichts anderes. Trotzdem wüsste ich zu gerne, was das für ein Material ist, welches im Original verwendet wird. Die Beschreibungen halten sich da bedeckt. Ich denke, das sind so eine Art PE-Schaum-Platten?

    Daher wäre mir schon daran gelegen, dass sie im "guten Zustand" ist. Und wenn ich der Batterie was gutes tun kann, mache ich das natürlich auch :)

    In der Anleitung wird ausdrücklich vor eigenständigen Pflegemaßnahmen (Laden) gewarnt. Ohne detaillierte Kenntnisse ist es schwer einzuschätzen, ob es sich hier tatsächlich um einen gefährlichen Eingriff handelt oder lediglich Werkstattaufträge generiert werden sollen. Schade, dass man nicht mehr Vertrauen in Herstellerangaben hat / haben kann.