Beiträge von Perlator

    Das Foto ist aus Fahrersicht aufgenommen. Vielleicht muss ich den nach der ersten Fahrt noch mal nachjustieren.

    Aber vielleicht gefällts dem Ein- oder Anderen :)

    Ich kenne natürlich auch das Problem / Bedürfnis mit der eingeschränkten Sicht im Außenspiegel. Dagegen hatte ich über Jahrzehnte in allen meinen Autos einen sog. Panoramaspiegel, welcher auf den Innenspiegel aufgeklipst wurde. Damit hatte ich zwar ein stark verkleinertes Bild, konnte dafür aber fast aus dem Seitenfenster schauen. So etwas lässt sich beim MeganE wahrscheinlich gar nicht mehr anbringen, geschweige davon, dass der Blick durch die Heckscheibe zu einem hellen Punkt zusammenschmelzen würde.

    Als adäquaten Ersatz bekam ich mit dem MeganE endlich ein Auto mit einem konvexen Aussenspiegel am äußeren Rand und der "Toter-Winkel-Warner-Leuchte" im Spiegel. Zusammen mit dem Spurwechsel-Assistenten sehe ich mich gegen den Toten Winkel gut gerüstet.

    Deine durchdachte Bauanleitung und die ordentliche Ausführung führt zum gewünschten Erfolg. Beim Wort "nachjustieren" ist mir allerdings auf Deinem Foto in Post #1 aufgefallen, dass Dein Außenspiegel, geschätzt auf fast einem Viertel der Fläche, Dein Auto zeigt. Vor Jahrzehnten in der Fahrschule bekam ich beigebracht, dass man den Aussenspiegel so einstellt, dass der Türgriff gerade noch sichtbar ist. Wenn Du Deinen Spiegel also entsprechend weiter nach außen stellst, hättest Du vermutlich nahezu den gleichen Effekt erzielt.

    Berdi61

    Beim Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ist i.d.R. ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch für Dich kostenfrei (ggf. Versicherungsbedingungen zu Rate ziehen!). So wüsstest Du schon mal, welche Forderungen überhaupt durchsetzbar sein könnten, unabhängig von Deinem weiteren Vorgehen.

    Eine Fristsetzung für die Nachbesserung halte ich aber als ersten Schritt in jedem Fall für angebracht. Die zusätzliche Androhung von weiteren Maßnahmen ist hierfür nicht nötig (um die Atmosphäre nicht zu vergiften).

    Mag sein, dass eine Fristsetzung bereits dazu führt, dass Deine Reparatur gegenüber anderen, die keine Frist setzen, vorgezogen wird. Das klingt zwar egoistisch, aber ein anerkennendes Schulterklopfen Deiner potentiellen Mitbewerber, für Deine vornehme Zurückhaltung, bringt Dich auch nicht weiter.

    Ich tippe da auch auf die Beifahrer-Erkennung, die beim Fahrer in der Form ja nicht notwendig ist.

    Eine "Feuchtigkeitsbremse" wäre ebenfalls denkbar, um die Erkennungselektronik zu schützen, halte ich aber eher für unwahrscheinlich, da dadurch die Luftzirkulation im Sitz behindert würde.

    Das "X überm Auto" erschien bei mir bislang zwei Mal - noch lange vor dem OpenRLink-Update 1.1.0. Eigenartiger Weise jedes Mal in der selben Ortschaft. Damit einher ging der Verlust der Erkennung der zulässigen Geschwindigkeit und demzufolge der Ausfall des Geschwindigkeitsbegrenzers.


    Alle großen Dinge sind einfach: heute habe ich endlich Zeit gefunden mit nochmals mit der App zu befassen.

    Einfach im Auto das MyRenault-Konto gelöscht (nur Start ohne Bremse) und anschließend gleich wieder eingerichtet.

    Vor dem Tipp auf "Weiter" die App aufgerufen (das Fahrzeug hatte ich bereits hinzugefügt) und siehe da: App mit allen Funktionen steht wieder zur Verfügung :)

    Nur die Ladehistorie ist leer - bislang keine der 16 Ladungen seit November wird angezeigt. Wird wohl eine Weile dauern bis die Daten abrufbar sind.