Salü zämu,
langsam jährt sich die Übernahme meines Fahrzeugs und im Cockpit-Display werden schon fleißig die Tage bis zum fälligen Service runtergezählt. Gibt es im Hinblick auf die Erhaltung der diversen Garantieansprüche eigentlich eine Karenzzeit, innerhalb derer die Wartung nach Fälligkeit durchgeführt werden muß? Im meinem Fall wäre es nämlich durchaus geschickt, noch ein paar Wochen zu warten, um gleich die Winterreifen mit machen zu lassen. Wenn mir aber dadurch die Garantie (habe das Sorgenfreipaket) flöten ginge, wäre das natürlich eher nicht so sinnvoll.
Danke und liebe Grüße,
Oliver
Hätte mich jetzt gewundert, wenn es bei dem Megane e-tech anders wäre als beim Twingo... der hat auch ab 30 Tage vor Wartungsintervall regelmäßig in 10 er Schritten runtergezählt...
Würde mir es auf jeden Fall schriftlich geben lassen, wenn die Werkstatt keinen Termin in dem Zeitraum frei hat....
Also in den ersten beiden jahren (oder im Zeitraum der Garantireverlängerung bzw Laufzeit des Leasingsvertrages) würde ich es auf jeden Fall versuchen Fristgerecht machen zu lassen