Es war in den letzten Wochen seitens der Bundesregierung die Rede davon, dass neben der Höhe der Förderung sich auch die Bemessungsgrundlage ab 2023 ändern. Dann soll die Grenze bei 65.000EUR, jedoch Fahrzeuggesamtpreis (brutto), inkl. Sonderaustattung und Rabatten.
Auch wenn das wohl offiziell noch nicht beschlossene Sache ist scheint die Automobilindustrie sich schon darauf einzustellen. Da haben schon einige den Netto-Basispreis geändert und sind jetzt über 40.000EUR.