Ich wollte damit eigentlich nur den verwirrenden Gedankengang von Renault aufzeigen.
In wieweit sich Renault damit rausreden kann weiß ich auch nicht.
Und das es definitiv eine falsche Begriffswahl für die Projektion ist steht außer Frage.
Aber du fragtest wie einige darauf kommen zu wissen wie Renault es meint. Und das wollte ich oben beleuchten.
Das soll aber nicht heißen das es so gut gemacht ist und Renault keine Schuld trifft. Ich sehe nur den Gedankengang von Renault. Da es den Eintrag Ambientebeleuchtung in der Preisliste zweimal gibt, war es die Aufgabe diese zuzuordnen.
Es kann ja auch helfen wenn man schon im Vorfeld weiß, welche Argumentation eventuell vom Gegenüber kommen könnte.
Ansonsten bin ich voll bei dir bzw. allen die es betrifft. Das kann man falsch verstehen und auch anders interpretieren und es ist richtig das beim Händler zu reklamieren.
Gerade wenn man auch eine Fahrzeugbeschreibung der Bestellung vorliegen hat, die widersprüchlich ist und etwas anderes erwarten lässt.
Es gibt ja in der Preisliste immer so Sprüche wie hier bei Renault: „Renault behält sich im Rahmen seiner Politik zur ständigen Verbesserung der Produkte das Recht vor, die Spezifikationen und die beschriebenen und abgebildeten Fahrzeuge jederzeit zu ändern.“
Aber da sie ja nun wie ich auch schon hörte Entschädigungen anbieten, bin ich da guter Dinge.