Die Interpretation, dass diese Daten ja nur dem Fahrzeug zugeordnet wären und keiner Person und deswegen nicht unter die DSGVO fallen würde den Unternehmen natürlich gefallen. Sie ist aber zumindest nach der gegenwärtigen Rechtslage falsch.
Da bin ich nicht ganz deiner Ansicht und das ist ja das immer wiederkehrende Thema der unterschiedlichen Interpretation bei Gesetzestexten. Es ist solang nicht verwerflich, solange die Verknüpfung nicht aktiv durchgeführt wird, der reine Besitz der Daten ist nicht verboten. Auch bei uns (Transportdienstleitster) werden Daten sowohl zu der Person als auch zur Bewegung dokumentiert. Wenn man will kann man alles mit einander verknüpfen, wird aber nicht gemacht, da nicht erlaubt. Eine Auswertung der separaten Bewegungsdaten mit den unpersonalisierten Daten (nur Geschlecht, Alter, also keine Rückverfolgbarkeit) ist immer und zu jeder Zeit erlaubt. Dennoch brauchen wir auch die Personendaten in unserem System für andere Belange, aber nicht zur Auswertung in diese Richtung.
Klar kann man wenn man will, aber ich denke da will sich keiner die Finger verbrennen, wenn soetwas aufgedeckt werden würde.